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Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2003-12-16

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-16

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt alle Anträge der APK-Mehrheit und hält an den Entscheiden des Rates vom Frühling fest. Der Bund beteiligt sich heute unter anderem mit den Genfer Zentren an Stiftungen, hat diese sogar gegründet. Das wollen wir in diesem neuen Gesetz - in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d - auch absichern.

Breite und internationale Abstützung von ziviler Friedensförderung und Menschenrechtsarbeit ist ein Must. Das ist schon lange Praxis und wird es auch künftig noch stärker sein. Darum soll auch in diesem extra für Friedens- und Menschenrechtsförderung geschaffenen Gesetz diese Kann-Formulierung explizit drinstehen. Zudem - das hat Herr Schlüer weggelassen - ist es unsinnig, wenn sich künftig in diesem Politikbereich solche Partnerschaften des Bundes mit anderen Staaten oder eben mit anderen Institutionen weiterhin auf Artikel 149a des Militärgesetzes abstützen sollen: Das ist unlogisch. Wir sind überzeugt - und darum hat ja die APK mit einer deutlichen Mehrheit daran festgehalten -, dass sich auch der Ständerat dieser Logik anschliessen wird.

Auch die in Artikel 6 Absatz 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes festgehaltene Kompetenz, friedenspolitische Ausführungsaufgaben zu delegieren, entspricht der heute bewährten Praxis. Ich erwähne nur ein Beispiel zu Sri Lanka: Dort arbeitet das EDA in der zivilen Konfliktbearbeitung bereits seit 2001 mit einem deutschen Forschungszentrum, dem Berghof-Zentrum, zusammen. Das Berghof-Zentrum führt im Auftrag des EDA verschiedene Projekte im Bereich der Friedensförderung durch, und zwar Friedensförderung mit Leuten beider Parteien, Singhalesen wie Tamilen. Das ist es, was Herr Schlüer unter NGO so abschätzig diffamiert. Das ist ebenfalls bewährte Praxis und entspricht darum auch der Logik, dass wir das in diesem Gesetz auch entsprechend verankern wollen.

Noch ein Wort zu Artikel 10 des Gesetzentwurfes, also zur beratenden Kommission, wo wir auch noch eine Differenz haben. Ich möchte hier festhalten - und ich habe dies auch in der Kommission gemacht -, dass diese beratende Kommission eigentlich auch gemäss der Intention eines ständerätlichen Postulates durchaus eine kombinierte EDA/VBS-Kommission für zivile Friedensarbeit sein kann.

In diesem Sinne haben wir dies in der Kommission auch dem Bundesrat mitgegeben, damit er sich überlegen kann, ob hier eine solche Kombination nicht sinnvoll wäre. Auch hier machen wir also einen Schritt hin zu einem Kompromiss mit dem Ständerat.