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Oehrli Fritz Abraham · Nationalrat · 2003-12-17

Oehrli Fritz Abraham · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-17

Wortprotokoll

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel ist das 69. Abkommen dieser Art: Unser Land hat bereits 65 solche Abkommen mit anderen Staaten abgeschlossen, und 3 weitere sind in Vorbereitung. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel entspricht im Grundsatz den bereits abgeschlossenen Abkommen. Es weist keine besonderen oder aussergewöhnlichen Bestimmungen auf und entspricht sogar dem OECD-Musterabkommen.

Wir hatten in der Kommission über zwei Sachen zu entscheiden: Erstens über das erwähnte Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel und zweitens darüber, ob das Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll oder nicht. Warum? Nach dem bis zum 31. Juli 2003 geltenden Verfassungsrecht unterlagen Doppelbesteuerungsabkommen nicht dem fakultativen Referendum, weil sie weder unbefristet noch unkündbar sind noch den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen, und weil sie auch nicht eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführen - so Artikel 141 der Bundesverfassung.

Mit Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2002 hat die Bundesversammlung verschiedene Verfassungsänderungen im Bereich der Volksrechte beschlossen. Das Volk hat im Februar dieses Jahres diesen Verfassungsänderungen zugestimmt. Der neu gefasste Artikel 141 der Bundesverfassung sagt, dass völkerrechtliche Verträge, die wichtige Recht setzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, dem fakultativen Referendum unterstehen.

Dass Doppelbesteuerungsabkommen Recht setzenden Charakter haben, war in der Kommission nicht bestritten; auch wurde anerkannt, dass die Umsetzung solcher Abkommen keine neuen Bundesgesetze erfordert. Damit ist für die Unterstellung unter das fakultative Referendum entscheidend, ob Doppelbesteuerungsabkommen wichtige Bestimmungen im Sinne von Artikel 141 der Bundesverfassung enthalten. Der Bundesrat ist der Meinung, dass Doppelbesteuerungsabkommen nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen seien, wenn sie keine besonderen oder aussergewöhnlichen Bestimmungen enthalten. Herr Professor Waldburger ist in einem Bericht zum gleichen Schluss gekommen.

In der Kommission haben wir dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt, d. h. dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel, und weil es eben keine besonderen oder aussergewöhnlichen Bestimmungen enthält, ist die Kommission auch der Meinung, dass das Abkommen nicht dem fakultativen Referendum unterstellt werden muss. Der Entscheid der Kommission wurde mit 14 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefasst.

Den Antrag der Minderheit Gysin Remo wird Herr Gysin Ihnen selber erläutern, und wir werden ihn noch diskutieren.