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Villiger Kaspar · 2003-12-17

Villiger Kaspar · 2003-12-17

Wortprotokoll

Das Kuriose daran ist eigentlich, dass wir hier einen relativ hohen Betrag verlangen, den wir meist eigentlich überhaupt nicht brauchen. Aber das ist eben eine Folge des Zwecks. Der Betrag von 2,5 Milliarden Franken setzt sich aus zwei Elementen zusammen: Es sind die 2 Milliarden Franken, die wir heute schon haben, und es ist der ergänzende Betrag von 500 Millionen Franken, für den wir jetzt neu eine Rechtsgrundlage haben; wir haben aber, basierend auf der Verfassung, schon bisher Gelder direkt gesprochen.

Wir haben 1999 mit dem Währungshilfebeschluss den Plafond für diese Währungshilfe von 1 auf 2 Milliarden Franken angehoben. Warum? Damals war die grosse Finanzkrise in Südostasien, die ziemlich grosse Konsequenzen hatte - auch in unserem Land -, und wir hatten damals Garantie- und Kreditverpflichtungen im Umfang von 930 Millionen Franken. Wir hatten also den ursprünglichen Plafond erstmals erreicht und hätten keine "marge de manoeuvre" mehr gehabt, um noch etwas weiter zu gehen, wenn das noch weitergegangen wäre. Im Moment sind es nur 20 Millionen Franken für Bulgarien; das ist sehr wenig, aber wir sind der Meinung, es sei nicht auszuschliessen, dass hier wieder einmal etwas kommt. Nehmen Sie einmal das Währungsungleichgewicht, das wir im Moment mit dem Dollar haben, und vergleichen Sie es mit den ostasiatischen Währungen: Wenn sich diese "tektonischen Platten" - wie der St.-Andreas-Graben - einmal zu reiben beginnen, kann das für die Finanzmärkte Folgen haben, die mit einem Erdbeben vergleichbar sind. Dann muss man handeln können. Deshalb brauchen wir die Reserve von 2 Milliarden Franken, um hier wirklich handeln zu können.

Die 500 Millionen Franken sind für die gesonderten Einsätze eingesetzt. Ich habe die ehemalige Bundesrepublik Jugoslawien und Tadschikistan erwähnt: Das waren 350 Millionen Franken zugunsten der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien, 105 Millionen Franken zugunsten von Tadschikistan, und es war noch ein anderer Kredit von 100 Millionen Franken. Das waren Kredite, die wir nur während einer Woche brauchten. Es ging dort darum, dass die EU längerfristige Kredite erneuert hat, aber zu diesem Zweck mussten sie erst den alten Kredit zurückbezahlen - das entspricht, aus welchen Gründen auch immer, ihren Satzungen -; dann geht es einige Tage, bis sie den neuen Kredit zahlen, und diese Frist von einigen Tagen konnten wir überbrücken. Da passiert vielleicht wieder drei, vier Jahre nichts, aber es ist nicht auszuschliessen, dass sich diese Bedürfnisse einmal kumulieren werden. Deshalb finden wir, es wäre eben wichtig, dass wir mit 2,5 Milliarden Franken eine ausreichende "marge de manoeuvre" haben, im Wissen darum, dass vielleicht wieder einige Jahre gar nichts beansprucht wird. Ich sehe eigentlich nicht, warum man das nicht so tun kann.

Ich darf aber noch einmal darauf hinweisen, dass dem Bund daraus noch nie Verluste entstanden sind; gerade diese Kredite, diese 500 Millionen Franken für die Hilfe an befreundete Länder, waren immer todsicher. Da konnte gar nichts passieren. Das war nach allen Seiten abgesichert, und ohne die Schweiz hätten diese Länder diese Neuerungen nicht machen können.

Ich meine deshalb, es rechtfertige sich, hier mit Ihrer Kommissionsmehrheit den grösseren Betrag zu beschliessen.