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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-12-01

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-12-01

Wortprotokoll

Vielleicht vorab noch eine Bemerkung zum Abkommen generell: Es ist, wie gesagt worden ist, ein Abkommen, das auf dem Musterabkommen der OECD beruht und eigentlich auch in allen Bereichen dem entspricht, was die Schweiz in ihrer Abkommenspolitik bis jetzt gemacht hat. Es ist also kein Abkommen mit Bestimmungen, die sich grundsätzlich von jenen anderer Doppelbesteuerungsabkommen unterscheiden würden. Ich sage dies bewusst deshalb, weil es in Bezug auf die Unterstellung unter das Referendum von Bedeutung sein könnte.

Ich darf hier aber vorab noch eine Frage beantworten, die mir Ihr Kommissionspräsident gestellt hat, nämlich die Frage nach dem territorialen Geltungsbereich. Ich kann hier das bestätigen, was er ausgedrückt hat: Das Abkommen gilt auf israelischer Seite für das Staatsgebiet von Israel. Es hat keine Geltung für die völkerrechtlich nicht zu Israel gehörenden besetzten Gebiete. Personen, die also dort ansässig sind - beispielsweise israelische Siedler im palästinensischen Gebiet -, können sich nicht auf dieses Abkommen berufen.

Über die anderen Inhaltspunkte möchte ich nichts sagen, weil es eben wie gesagt Routine ist. Ich möchte jetzt nur kurz auf die Frage des fakultativen Referendums eingehen.

Der Bundesrat hat sich diese Frage auch bewusst gestellt und hat sie länger diskutiert. Es ist in der Tat so, dass Sie hier zwar - so glaube ich - keine generelle, aber doch zumindest eine Praxis in Bezug auf die Doppelbesteuerungsabkommen einführen. Der Bundesrat hat keine "hard feelings", wenn Sie anders entscheiden. Wir sind einfach der Meinung, es handle sich hier um einen Entscheid ohne Referendum, der so zweckmässig sei, der der Wichtigkeit angemessen sei. Sollten Sie anders entscheiden, hat das selbstverständlich Konsequenzen für die späteren Abkommen. Aber das ist eine Frage, deren abschliessender Entscheid Ihnen überlassen ist.

Ich möchte aber doch kurz sagen, warum der Bundesrat der Meinung ist, man müsse das nicht dem fakultativen Referendum unterstellen. Sie haben gehört, es ist der neue Artikel 141 der Bundesverfassung, der in der jetzt gültigen Fassung vorsieht, dass auch Staatsverträge dem Referendum zu unterstehen haben, welche wichtige Recht setzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Es geht um ein "oder", es muss das eine oder das andere erfüllt sein. Es ist ganz klar, dass ein Erlass eines Bundesgesetzes hier nicht nötig wäre; das ist unbestritten. Es bleibt also die Frage, ob das eine wichtige Recht setzende Bestimmung ist oder nicht. Hier gibt es natürlich durchaus einen gewissen Ermessensspielraum.

Es ist schon so, dass die Doppelbesteuerungsabkommen für den Unternehmensstandort an sich wichtig sind, wobei ich sagen muss, dass das nicht unbedingt für jedes einzelne Abkommen so zutreffen muss. Aber es ist klar, dass das gesamte Netz dieser Abkommen von grosser wirtschaftlicher Bedeutung ist, und dieses Netz umfasst im Moment 69 Doppelbesteuerungsabkommen. Wir machen hier den Schritt von n auf n plus 1 und gehen mit etwas völlig Gleichartigem von 69 auf 70. Man muss durchaus sagen, dass mit diesem "oder" gesagt worden ist, dass nicht nur die gesetzliche Vergleichbarkeit, sondern eben auch das andere Element zählt, wobei hier nach dem Wortlaut der Verfassung ganz klar ein Ermessensspielraum besteht, was man als wichtig bezeichnet oder nicht.

Wir sind ganz klar der Meinung, dass ein erstes Abkommen, ein neues Abkommen, das irgendwo, sagen wir, eine Kaskade neuer Abkommen auslösen könnte, durchaus anders bewertet werden müsste, als wenn Sie jetzt bei der Einführung auf einer Kaskade von bestehenden Abkommen aufbauen. Wenn Sie das jetzt plötzlich hier tun und das dann quasi referendumspflichtig machen, nachdem dies bei 69 Abkommen ohne Referendum ging, besteht doch eine gewisse Gefahr, dass dann ein Referendum nicht mehr aus materiellen Gründen der Rechtsetzung kommt, sondern weil man vielleicht auf einen Staat zielt, der einem missliebig ist. Das scheint mir ein relativ grosses Problem zu sein, weil Sie dann plötzlich ein gewisses Risiko laufen, nicht mehr alle gleich zu behandeln.

Anders wäre das - und das kann ich Ihnen hier sagen, was immer Sie auch bestimmen -, wenn wir plötzlich eine neue Qualität in solche Doppelbesteuerungsabkommen einführen würden. Das ist nicht völlig ausgeschlossen. Sie wissen, dass wir ja in Bezug auf das Bankgeheimnis usw. auf verschiedenen Ebenen Diskussionen hatten. Wenn nun also plötzlich ein Doppelbesteuerungsabkommen käme, das der Schweiz erhebliche neue oder zusätzliche Verpflichtungen aufbürden würde, würde der Bundesrat ganz klar davon ausgehen, dass hier wichtige, Recht setzende Bestimmungen enthalten wären, und er würde Ihnen in diesem Fall beantragen, dieses Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen. [PAGE 1047]

Nun hat Herr Schmid vorhin noch ein Papier der Verwaltung zitiert. Ich habe dann kurz zurückgefragt, weil ich von einem solchen Papier nichts weiss. Es ist klar, es gibt ein Papier, aber es stammt nicht von der Verwaltung. Das ist ein Papier von Professor Waldburger, das er in seiner Eigenschaft als Dozent gemacht hat und nicht etwa im Auftrag der Verwaltung. Er trägt hier zwei Hüte. Das hat er in eigener Verantwortung gemacht. Er ist aber zum Schluss gekommen, dass die bundesrätliche Auslegung auch aus wissenschaftlicher Sicht vertretbar sei. Der Verfassunggeber hätte es in der Hand gehabt, das Kriterium der Wichtigkeit zu konkretisieren. Er hat das unterlassen - ich finde das an sich auch richtig -, damit es in solchen Fragen einen gewissen Spielraum gibt. Professor Waldburger ist deshalb der Meinung, der Bundesrat handle durchaus rechtskonform, wenn er Ihnen hier den Verzicht auf das fakultative Referendum vorschlägt, obschon auch die andere Meinung durchaus vertreten werden kann.

In diesem Sinne möchte ich Sie ersuchen, Ihrer Kommissionsmehrheit zuzustimmen, ohne dass das für den Bundesrat eine Prestigefrage wäre.