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Villiger Kaspar · Bundesrat · 1999-12-14

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-14

Wortprotokoll

Das ist ein Dauerbrenner. Wir haben das schon einmal als Frage in den Bundesrat eingegeben. Es ist berechtigt, hier Änderungen zu machen, aber das ist eine sehr alte Regelung, bei der es auch Übergangszeiten brauchte. Es geht auch hier um Treu und Glauben. Es sind aber ganz ausserordentlich grosse Widerstände aufgekommen, und zwar nicht nur von den Verbänden und den Betroffenen, sondern auch aus dem Kreis des Parlamentes. Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit haben sich ganz dezidiert gegen eine Vorwegnahme dieser Lösung ausgesprochen. Der Bundesrat war in der unglücklichen Lage, dass eine parlamentarische Kommission etwas wollte und eine andere parlamentarische Kommission etwas anderes wollte. Aber das gibt dem Bundesrat immer wieder neu die Freiheit, jene Kommission zu wählen, die er als Alibi für die Lösung, die ihm lieber ist, benützen möchte.

Aber es ist klar, dass wir das Problem lösen müssen und lösen wollen, und wir haben auch den Zeitplan schon gemacht. Die Lösung soll auf den 1. Januar 2001 mit dem neuen Bundespersonalgesetz kommen. Wenn dieses Gesetz später käme, was nach der parlamentarischen Beratung nicht undenkbar ist, müssten wir das noch einmal neu überdenken. Aber die Nachfolgeregelung wird jetzt ausgehandelt. Die damaligen Differenzen mit den Verbänden scheinen ausgeräumt. Es scheint, als würden wir einen Konsens für eine Lösung finden, und es sollte dann auch möglich sein, diese zeitgerecht einzuführen. Das dürfen Sie aber nicht jetzt überhastet für das nächste Jahr machen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag Chiffelle abzulehnen.