Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-12-02
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-02
Wortprotokoll
Ich möchte im Namen der Finanzkommission zur Behandlung dieses Entlastungsprogrammes folgende Erklärung abgeben: Herr Kollege Inderkum hat mit Recht gesagt, dass diese beiden Geschäfte - Entlastungsprogramm und Budget - eng miteinander zusammenhängen. Die Finanzkommissionen befassen sich nach dem Wortlaut des Parlamentsgesetzes mit der Haushaltführung des Bundes. Artikel 50 schreibt vor, dass sie den Voranschlag und dessen Nachträge sowie die Staatsrechnung vorbereiten. Wir alle haben gestern mit dem neuen Handbuch diesen Text bekommen, Sie finden diesen Artikel 50 im roten Teil abgedruckt. Dies geschieht mittels sechs Bundesbeschlüssen. Das ist das, was Sie dann mit der Fahne beim nächsten Geschäft am Ende zu beschliessen haben. Sie haben gesehen, drei dieser sechs Bundesbeschlüsse sind ganz unabhängig vom Entlastungsprogramm, und da konnte Ihnen die Finanzkommission Zustimmung empfehlen. Drei Beschlüsse, darunter eben vor allem der Bundesbeschluss I, der eigentliche Kernbeschluss, können aber erst nach Ausgang der Beschlüsse des Entlastungsprogrammes formuliert bzw. beziffert werden. Deshalb hatte die Finanzkommission keine anderen Wahl, als diese drei Bundesbeschlüsse mit einem Vorbehalt zu versehen. Massgebend für den Voranschlag ist, wie das Herr Kollege Inderkum bereits ausgeführt hat, die Anwendung der verfassungsmässigen Schuldenbremse. Wenn Sie nun in der Folge den Anträgen der Kommission zum Entlastungsprogramm 2003 folgen oder wenn Sie allenfalls weiter gehende Entlastungen beschliessen sollten, kann die Finanzkommission ihre Vorbehalte bezüglich der drei Bundesbeschlüsse fallen lassen, und wir können nahtlos in die Beratung des Voranschlages übergehen.
Sollten Sie jedoch die Anträge der Kommission für das Entlastungsprogramm 2003 unterschreiten, d. h. weniger oder andere Kürzungen vornehmen, dann muss Ihnen die Finanzkommission gemäss Finanzhaushaltgesetz, [PAGE 1049] Parlamentsgesetz und Bundesverfassung entsprechende Kompensationen vorschlagen. Der Spielraum, den wir diesbezüglich zur Verfügung haben, beträgt nach meiner Rechnung heute, zu Beginn der Verhandlungen, 14 Millionen Franken. Innerhalb dieser Summe passiert also nichts. Aber wenn wir diese Summe überschreiten, müsste ich nach dem Geschäft Entlastungsprogramm im Namen der Finanzkommission einen Unterbruch der Debatte beantragen, damit die Finanzkommission vom Zwischenergebnis des Geschäftes Kenntnis nehmen könnte und in der Lage wäre, dem Rat die fälligen Kompensationen zuhanden der Budgetdebatte zu beantragen.