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Frick Bruno · Ständerat · 2003-12-04

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-04

Wortprotokoll

Die Votanten Jenny, Stähelin und Briner wollen inhaltlich genau dasselbe wie die Kommissionsmehrheit. Herr Briner nimmt dafür eine kleine Modifikation vor. Wir alle haben erkannt, dass in der schwierigen Zeit, die angebrochen ist, in der Spitäler geschlossen werden müssen und die Spitalbettenzahl reduziert werden muss, die Kantone versuchen, die Privatspitäler aus der engen Kurve zu drängen. Wir wollen nichts anderes als eine Warntafel und Leitplanken in diese gefährliche Kurve setzen, damit kantonale Gesundheitsdirektoren nicht der Versuchung erliegen, das zu tun, was sie, entgegen dem klaren Sinn und Wortlaut des Gesetzes, angekündigt haben.

Nun streicht Herr Briner lediglich die Befristung. Warum haben wir eine Befristung festgesetzt? Zuerst ist es eine Übergangsbestimmung, und jeder Übergang ist zeitlich zu beschränken. Darum haben wir eine Zweijahresfrist festgesetzt. Zwei Jahre haben wir mit einer sehr knappen Mehrheit von 4 zu 3 Stimmen relativ lustlos normiert. Damit soll aber keine inhaltliche Änderung vorgenommen werden. Wir erwarten die Revisionsvorlage zur Einführung der monistischen Spitalfinanzierung im Jahr 2006, was mit der Befristung um zwei Jahre ab Inkrafttreten der vorliegenden Bestimmung zeitlich aufgehen würde. Die Befristung indessen ist für diese Bestimmung ohne prioritäre Bedeutung, sie ist nebensächlich. Wenn wir sie streichen, handeln wir uns kaum negative Folgen ein. Die Spitalfinanzierung muss neu geregelt werden, und es besteht überhaupt kein Anlass, sie hinauszuzögern, auch wenn die Befristung hier gestrichen ist. Wenn Sie also mich persönlich fragen - ich kann nicht für die Kommission selber sprechen -, antworte ich: Wenn der Antrag Briner in die Kommission getragen würde, würde ihm sehr viel Sympathie entgegengebracht. In diesem Sinn ist es kein Unglück, wenn Sie ihm folgen - absolut nicht!