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Briner Peter · Ständerat · 2003-12-04

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-04

Wortprotokoll

Es geht hier um die Nichtdiskriminierung bei der Spitalfinanzierung. Die von der Kommissionsmehrheit in Absatz 6bis vorgeschlagenen Übergangsbestimmungen vermögen insofern nicht zu befriedigen, als sie ohne sachliche Begründung und relativ arbiträr während einer Frist von nur zwei Jahren die öffentlichen und die privaten Spitäler in den kantonalen Planungen gleichstellen, danach aber nicht mehr. Der seinerzeitige Vorschlag der Verwaltung mit einer Frist von vier Jahren war zwar besser, aber es muss doch bei dieser Revision unser Ziel sein, Nägel mit Köpfen zu machen. Das heisst, dass das Prinzip der Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Spitälern zu verankern ist und nicht lediglich eine Frist vorzugeben ist, die erstens einmal relativ kurz und zweitens auch etwas willkürlich ist.

Ich vertrete in dieser Sache keine persönlichen Interessen. Aber nach dem ominösen Brief des Vorstehers des aargauischen Gesundheitsdepartementes, nach diesem Ukas, müssen sich die privaten Anbieter, die immerhin gut 25 Prozent der Kapazitäten im Gesundheitswesen abdecken, dahin gehend verunsichert fühlen, als wolle man sie als unbequeme Konkurrenz durch planwirtschaftliche Verdikte ausschalten. Dabei wirkt doch der Wettbewerb in den Bereichen von Qualität und Leistung kostendämmend. Bis zum Übergang zur monistischen Spitalfinanzierung, die im Grundsatz [PAGE 1103] beschlossen worden ist, sollte deshalb das Leistungsangebot der öffentlichen und privaten Institutionen berücksichtigt bleiben. Niemand will damit die Kantone daran hindern - es ist ganz wichtig, dass man das sagt und dass sie es wissen -, innerhalb ihres Anbieterkreises volkswirtschaftlich und gesundheitspolitisch allenfalls sinnvolle Kompetenzzentren oder Leistungsangebote aushandeln zu können. Wichtig ist dabei eben, dass wir im Grundsatz die Gleichbehandlung bis zur monistischen Spitalfinanzierung festlegen.