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Bieri Peter · Ständerat · 2003-12-04

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-04

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 8 und gleichzeitig auch zu Artikel 8a: Der Nationalrat hat zur besseren Verständlichkeit der beiden Fälle von Gewinnung embryonaler Stammzellen im Hinblick auf ein konkretes Forschungsprojekt und auf Forschungsprojekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren diese beiden Themenbereiche in zwei verschiedenen Artikeln geregelt. Folglich hat er einen Artikel 8 und einen Artikel 8a gemacht bzw. diese beiden Artikel, die bereits in der ständerätlichen Fassung vorhanden sind, besser geordnet. Wir können uns diesen redaktionellen Änderungen und der besseren Zusammenstellung der beiden Themenbereiche anschliessen. Das betrifft die Artikel 8 und 8a.

Zu Artikel 8 Absatz 3: Dieser Absatz wurde auf Artikel 8a Absatz 4 verlagert. Hier handelt es sich um eine Präzisierung. Der obligatorische Beizug von Expertinnen und Experten für die Beurteilung von Projekten wird nicht mehr für die Stammzellengewinnung im Hinblick auf konkrete Forschungsprojekte gemäss Artikel 8 verlangt, sondern nur noch für Forschungsprojekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren, wie es in Artikel 8a geregelt ist. Da bei der Stammzellengewinnung im Hinblick auf konkrete Forschungsprojekte die ethische und wissenschaftliche Beurteilung durch die Ethikkommission vorgenommen wird - siehe dazu auch die Artikel 13 und 14 -, würde der obligatorische Beizug von Expertinnen oder Experten durch das Bundesamt für Gesundheit zu einer Doppelspurigkeit führen. So weit meine Bemerkungen zu Artikel 8 Absatz 3.