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Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-12-08

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-12-08

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, einzutreten und dem Geschäft zuzustimmen.

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Herr Schmid hat darauf hingewiesen, dass es möglicherweise die Übung am falschen Objekt wäre, wenn Sie das WEF über die Nichtgewährleistung der nötigen Sicherheit insgesamt zur Diskussion stellen wollten. Wenn das Parlament über die Institution WEF diskutieren will, dann müsste es über den Grundsatz diskutieren. Aber von dem Moment an, in dem das WEF von diesen Persönlichkeiten besucht wird - ich komme noch darauf zurück -, sind die Kantone, gestützt auf ihre Polizeihoheit, gezwungen, für die Sicherheit zu sorgen; und der Bund hat subsidiär Mittel zur Verfügung zu stellen. Wenn wir jetzt über das Nichteintreten die Subsidiarität verneinen würden, dann hätte das die Konsequenz, dass das WEF nicht durchgeführt werden könnte, ohne dass materiell darüber diskutiert worden wäre. Allein deswegen gilt: Man sagt, wer das erste Knopfloch verfehle, komme mit dem Zuknöpfen nicht zurecht. Hier ist es umgekehrt: Wenn Sie das erste Knopfloch gefunden haben, dann knöpfen Sie korrekt zu. Sonst stellen Sie den ersten Knopf wieder infrage. Darüber kann man sprechen.

Nun, der Bundesrat hat sich bereits im Jahre 2000 dazu geäussert: Er hat am 28. Juni des Jahres 2000 das WEF aufgrund seiner Bedeutung und seiner Auswirkungen hinsichtlich der internationalen Interessen der Schweiz als ausserordentliches Ereignis bezeichnet; das hat nun bestimmte Konsequenzen. Eine der beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen hat sich in der Zwischenzeit einmal speziell dieser Frage angenommen, rein informativ. Und es sei immerhin erwähnt, dass zum WEF, im Gegensatz zur Uno, natürlich insbesondere die grossen, globalen NGO eingeladen werden, die in der Uno mindestens direkt nicht mit von der Partie sein werden, höchstens indirekt, und dass zum WEF Davos auch Oppositionelle eingeladen werden, und nicht allein die Regierungen, wie es eben in der Uno der Fall wäre. Dass man sich aber über den Sinn und die Zielsetzung des WEF unterhalten kann, bestreite ich namens des Bundesrates nicht. Wir haben das immer wieder getan und haben auch in diesem Jahr die Auffassung bestätigt erhalten - die der Bundesrat im Jahre 2000 in diesem Beschluss niedergelegt hat -, dass es im Interesse des Landes ist, dass das durchgeführt wird.

Ein Weiteres: Herr Béguelin hat darauf hingewiesen, dass man hier mit sehr viel Mitteln intervenieren müsse, dass es eigentlich eine private Veranstaltung sei und demnach dieser Mitteleinsatz nicht gerechtfertigt sei. Auch hier ist es nicht ganz so einfach. Ich will, wenn ich jetzt Beispiele zitiere, diese nicht einfach tel quel verglichen haben. Aber für den Bundesrat stellt sich das Problem natürlich in verschiedensten Facetten. Beim Zionistenkongress in Basel könnte man sagen, das sei eine rein private Veranstaltung gewesen. Aber die Armee wurde dort subsidiär in den Einsatz geschickt.

Im nächsten Jahr ist ein Papstbesuch angesagt. Hier stehen derartige Massnahmen überhaupt noch nicht zur Diskussion; höchstens ein Support der Armee im rein logistischen Bereich. Aber immerhin: Wenn sich die Sicherheitslage ändert, dann könnte das zum Thema werden - ich sage ausdrücklich: könnte; es ist im Moment kein Thema. Es gibt Länder, in denen ein Auftritt des Papstes als Oberhaupt der katholischen Kirche generell mit dem Luftschirm geschützt wird, das gehört zum Standard.

Ich sage nochmals: Es soll niemand jetzt davon ausgehen, ich hätte das bereits hier vorangekündigt. Aber das ist ein Resultat der Sicherheitsbeurteilung. Derartige Situationen können sich sehr schnell verändern. Das zwang uns im Rahmen der Diskussion um die "Armee XXI" dazu, hier während 365 Tagen einen Sockel von Kräften bereitzuhalten, um sie nötigenfalls auch kurzfristig den Kantonen zur Verfügung zu stellen. Die generell höhere Beanspruchung dieser Sicherheitskräfte oder dieses Supports seitens der Armee schafft uns auch etwelche Schwierigkeiten. Wir werden dieses Problem in diesem Sinne bereits zu Beginn des nächsten Jahres mit den Sicherheitspolitischen Kommissionen besprechen müssen. Also: Es ist nicht etwa so, dass sich die Armee da anbietet und Aufträge sucht; auch für die Armee ist das nicht unproblematisch. Aber es ist ein bewährtes, effizientes und teilweise auch unentbehrliches Mittel, um die Sicherheit zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang muss ich Ihren Vergleich mit dem Einsatz in Genf etwas relativieren. In Genf hat die Sicherheitslage - gestützt auf die Besucherliste, wie sie [PAGE 1129] letztendlich vorlag - den Schutz des Luftraumes nicht zwingend erfordert. Damit mussten wir natürlich eine ganze Reihe von Mitteln nicht zur Verfügung stellen; den Luftraum kann nur die Armee schützen.

Wenn ich die Bestandesliste des WEF Davos ansehe, sehe ich, dass allein für die Sicherstellung der Luftwaffe 1200 Mann oder Angehörige der Armee eingesetzt sind. Dann ist ein ganz wesentlicher Anteil rein logistische Unterstützung: Richtstrahl, also Verbindungsnetze, wie sie auch am G8-Gipfel nötig waren, d. h. die Überlagerung der zivilen Funkverbindungen, damit die Verbindung der Sicherheitsorgane - da geht es in erster Linie um die zivilen Sicherheitsorgane - auch bei einer Störung gesichert ist. Ein Richtstrahl-Bataillon hat 1380 Mann. In dieser Topographie sind diese Unterstützungen anzubieten. Die Leute leisten dort ihren ordentlichen WK, sind aber subsidiär im Einsatz zugunsten des WEF. Allein in der Logistik sind 2070, für den Auf- und Rückbau 180 Mann oder - ich muss es immer exakter sagen - Angehörige der Armee eingesetzt. Schliesslich gibt es eine Reserve auf Stufe Armee, die wir rein vorsorglich in diesem Antrag ebenfalls in den besonderen Status des Assistenzdienstes versetzen lassen, weil wir nicht wissen, ob sie irgendwo, irgendwann zum Einsatz kommen werden - das hängt mit der Frage von Herrn Reimann zusammen -, weil die Sicherheit leider nicht nur lokal in Davos zu gewährleisten ist. Dort helfen uns zu einem guten Teil noch die Topographie und der Wintermonat Januar, damit wir das rein aus sicherheitstheoretischen Überlegungen einigermassen kontrolliert ablaufen lassen können.

Sehr häufig wird allerdings aufgeboten, um die Schweiz flächendeckend zu beunruhigen. Dann haben die kantonalen Polizeikorps ein Problem: Auf der einen Seite werden sie in Davos zur Unterstützung verlangt - die Hauptsicherheitselemente sind zivile Polizeikräfte; wir sind nur subsidiär da -, auf der anderen Seite droht es gelegentlich auch anderenorts zu eskalieren. Dann werden auch dort Polizeikräfte verlangt. Soweit in diesen Orten - wiederum subsidiär, nicht im direkten Einsatz - eine Unterstützung nötig ist, ist hier rein vorsorglich ein solches Bataillon in die entsprechende Bereitschaft gestellt. Das entspricht eigentlich dem, was wir früher mit den Bereitschaftsregimentern hatten. Die machen ihren ordentlichen WK, haben sekundär diesen Planungsauftrag, d. h., sie halten sich bereit, notfalls zugunsten ziviler Instanzen eingesetzt zu werden.

Sie sehen: Der eigentliche Einsatz in Davos würde weit weniger Mittel verlangen. Aber wir senden ordentliche WK-Verbände - die im Übrigen in den ersten Jahren der Überführung noch 115 Prozent der Bestände ausmachen, sich dann aber abbauen werden. Aber heute muss mit diesen Anfangsbeständen gerechnet werden. Und wir beantragen Ihnen die Versetzung in den Assistenzdienst für diese gesamten Verbände. Aber der Einsatz selbst wird dort und mit jenen Truppen und jener Anzahl Truppen geleistet, wie es die zivilen Organe verlangen.

Schliesslich sei wiederholt: Der Luftschirm ist wieder zu garantieren. Das heisst, dass wir die österreichische Luftlage integrieren müssen - das haben wir bereits im letzten Jahr gemacht -, dass wir den Luftraum lagebezogen effektiv kontrollieren und dass wir im Übrigen ein Element zugunsten des Bundesamtes für Kommunikation im Einsatz haben, eine Überwachungseinheit für die Frequenzbänder. Das ist nicht etwa ein Abhörsystem, deshalb erwähne ich es ausdrücklich. Da werden Frequenzen überwacht, weil das Bakom insbesondere den ausländischen Sicherheitsdiensten spezielle Frequenzen zuweist und wir diese Frequenzen kontrollieren müssen; sonst laufen wir Gefahr, dass sich dieser Funkverkehr ausweitet und auch zivile Organisationen gestört werden könnten.

Das ist also ein Element dieses logistischen Supports, der da geleistet wird, der aber rechtlich abgestützt wird. Die Armee wird subsidiär zugunsten des Bakom und nicht zugunsten der Polizeiorgane eingesetzt. Die Verfolgung, die eigentliche Einsatzverantwortung, trägt das Bakom und nicht die Armee. Hingegen haben wir als Einzige die entsprechenden technischen Einrichtungen. Der eigentliche finanzielle Mehraufwand für die Armee liegt, wenn sich der ganze Einsatz so abspielt wie jetzt geplant, bei rund 1 Million Franken.

Noch eine Bemerkung zu Herrn Bieri: Sie haben Recht, es ist das letzte Mal, dass so geführt werden kann, denn im nächsten Jahr haben wir die neue Struktur. Ich habe auch entsprechende Überprüfungsübungen angesetzt, um Ihnen innerhalb der nächsten zwei Jahre eine erste Beurteilung abgeben zu können. Auch für uns ist das zentral. Der Grund, weshalb jetzt noch nicht nach neuem Modus geführt wird, liegt vor allem darin, dass das sehr wenige Tage nach der Überführung passiert und durchgeführt werden muss, dass insbesondere noch der Grossteil unter der alten Ägide zu planen war, dass Herr Brigadier Lier entsprechende Erfahrung hat und dass insbesondere auch die Bündner Behörden hier keine zusätzliche Neuerung einführen wollten, sondern beantragt haben, in diesen bisher bewährten Strukturen zu führen. Hingegen darf das nicht Schule machen, und die entsprechenden Massnahmen, das habe ich Ihnen bereits in der Kommission gesagt, sind getroffen. Wir wollen so führen und auch Erfahrungen sammeln, wie das im Leitbild geschildert ist.

Einen Punkt muss ich noch nachtragen und Herrn Ständerat Reimann antworten: Ich habe das Problem gestreift. Der Bundesrat verfolgt mit grosser Sorge das Problem, dass auf der einen Seite der Staat die Meinungsäusserungsfreiheit und die Vielfalt der Meinungsäusserungsmöglichkeiten in der Demokratie zu gewährleisten hat, dass aber auf der anderen Seite Akteure mit im Spiel sind, die das praktisch oder mindestens zeitweilig, örtlich bedingt, verunmöglichen.

In erster Linie ist es eine Angelegenheit der Kantone, hier die Grundrechte zu garantieren, auch das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit. Aber eben: Eine ordentliche Meinungsäusserung mit einer Demonstration und reines Chaotentum sind nicht das Gleiche. Die Bündner Behörden und auch die hiervon in erster Linie betroffene Gemeinde Davos haben auch hier eine reiche Erfahrung. Die Gemeinde Davos hat, glaube ich, in den letzten Jahren auch bewiesen, dass sie willens ist, alles zu tun, um den vielfältigsten Anforderungen gerecht zu werden. Das ist auch im nächsten Jahr wieder der Fall. Die Frage, inwieweit sich der Konflikt dann verlagert, ist ein Punkt, der von den kantonalen Polizeiorganen erkannt ist. Die entsprechenden Nachrichtenbeurteilungen werden laufend geführt, und die Polizeiorgane schätzen diese Lage auch permanent entsprechend ein. An uns, am Bund, ist es höchstens, sie auf ihr Begehren hin wiederum mit entsprechenden Mitteln zu unterstützen. Das betrifft auf meiner Seite einen Teil der Luftwaffe, um die Lufttransportkapazität zu erhöhen, um entsprechend beweglicher zu sein. Das kann aber auch andere Einrichtungen betreffen, die wir zur Verfügung stellen können. Das kann generell auch Transportbedürfnisse am Boden betreffen, und es könnte örtlich wiederum, in klaren subsidiären Einsätzen befohlen, ein Einsatz dieser Reserveelemente sein. Der Lead und die Verantwortung liegen hier ebenfalls bei den Kantonen.

Damit hoffe ich, Ihre Fragen beantwortet zu haben. Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten und es gutzuheissen. Soweit die Diskussion, wie gesagt, generell zu führen ist, ist das Ihrem Rat oder den Kommissionen überlassen, das einmal zu thematisieren.