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Metzler-Arnold Ruth · Bundesrat · 2003-12-09

Metzler-Arnold Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-12-09

Wortprotokoll

Der Entwurf des Bundesrates sieht keine Übergangsbestimmung vor. Das würde grundsätzlich bedeuten, dass alle Dokumente unabhängig vom Erstellungsdatum dem Öffentlichkeitsprinzip unterliegen. Der Bundesrat hatte aber über diese Frage nie diskutiert. Ich habe deshalb den Antrag der Mehrheit im Bundesrat thematisiert. Die Haltung des Bundesrates hierzu ist ganz klar: Im Sinne der Ausführungen, wie sie Herr Wicki und Ihre Kommissionssprecherin gemacht haben, unterstützt der Bundesrat ausdrücklich die Mehrheit, wonach Dokumente erst ab Inkrafttreten dieses Gesetzes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.