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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-12-09

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-09

Wortprotokoll

Der Entwurf des Bundesrates zum Öffentlichkeitsgesetz enthält, wie Sie sehen, keine besonderen Bestimmungen, welche die Zugänglichkeit von Dokumenten regeln, die vor Inkrafttreten des Gesetzes erstellt oder empfangen wurden. Aus der Umschreibung des Begriffes "amtliches Dokument" folgt, so der Bundesrat, dass solche Dokumente zugänglich sind. Aus dem Vertrauensgrundsatz folgt andererseits, dass Informationen, die einer Behörde vor dem Inkrafttreten des Gesetzes freiwillig mitgeteilt worden sind, sinngemäss unter die Ausnahmebestimmung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe h des Entwurfes fallen.

Nach Meinung der Mehrheit wie auch der Minderheit der Kommission sollte die Aufnahme der bestehenden Dokumentenbestände im Gesetz ausdrücklich geregelt sein: Sie sind sich einig, dass im Sinne der Klarheit im Gesetz festgehalten werden sollte, was für amtliche Dokumente gilt, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes von einer Behörde erstellt oder empfangen worden sind.

Die Mehrheit ist der Meinung, dass das Gesetz nur anwendbar ist auf amtliche Dokumente, die nach seinem Inkrafttreten von einer Behörde erstellt oder empfangen wurden.

Die Minderheit möchte, dass auch amtliche Dokumente, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erstellt oder empfangen wurden, öffentlich sein sollen, sieht dann aber einige Einschränkungen bei der Anwendung vor. Herr Pfisterer hat bereits in seinem Eintretensvotum darauf hingewiesen, dass er der Meinung ist, man sollte der Minderheit zustimmen.

Die Mehrheit ist wie gesagt der Meinung, dass amtliche Dokumente, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erstellt oder empfangen wurden, nicht öffentlich gemacht werden sollten.