Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-12-15
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt uns mit Botschaft vom 28. Mai 2003 einen neuen Rahmenkredit von 4,4 Milliarden Franken für die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern, und zwar für die Jahre 2004 bis 2007. Es handelt sich also um die finanzielle Grundlage für die Aktivitäten der Deza in den nächsten vier Jahren.
Der Nationalrat hat der Vorlage in der letzten Session zugestimmt und dabei zwei Kürzungsanträge abgelehnt. Auch in unserer Kommission war Eintreten auf die Vorlage völlig unbestritten; umstritten war aber die Höhe des neuen Rahmenkredites. Es macht deshalb wohl Sinn, wenn ich mit diesem Eintretensvotum gleich auch das umstrittene Kernproblem in Artikel 1 Absatz 1 aufgreife und näher beleuchte. Ihr Nicken, Herr Präsident, signalisiert mir, dass das in Ordnung geht.
Umstritten war und heftig diskutiert wurde in der Kommission die Höhe des Rahmenkredites. Am Ende setzte sich mit 4 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Mehrheit durch, die Ihnen beantragt, den Rahmenkredit von 4,4 auf 4,2 Milliarden Franken zu kürzen. Warum diese Kürzung? Verschiedene Gründe führten zu diesem klaren Entscheid. Die wichtigsten drei möchte ich Ihnen kurz näher erläutern:
1. Der letzte Rahmenkredit, den wir 1999 für ebenfalls vier Jahre beschlossen hatten, belief sich auf 4,0 Milliarden Franken. Eine Erhöhung dieser Summe um volle 10 Prozent in einer Epoche, in der die Inflation lediglich um 4,5 Prozent angestiegen ist, erachtet die Kommissionsmehrheit als übersetzt. Die Finanzlage des Bundes macht es unbedingt erforderlich, dass alle Departemente zur Minimierung der Ausgaben beitragen - also auch das EDA bzw. die Deza. Mit dem von uns beantragten Kreditrahmen erhält die Deza immer noch mehr Mittel zugesprochen als in der vergangenen Vergleichsperiode, nämlich plus 200 Millionen Franken. Von Kürzung oder gar von Totsparen kann hier also nicht die Rede sein.
2. Rahmenkredite sind keine Zahlungskredite. Aufgrund des vom Parlament nun bewilligten Entlastungsprogramms wird es dem EDA bzw. der Deza gar nicht möglich sein, in den nächsten vier Jahren den Rahmenkredit völlig auszuschöpfen. In diesem Sinne ist der Kürzungsentscheid der Kommission durch und durch entlastungsprogrammkonform. Es würde keinen Sinn machen, nun unter dem löblichen Mantel von Armut und Humanität, die 4,4 Milliarden Franken bewilligen zu wollen, um sie dann in den kommenden Budgets doch nicht voll ausgeben zu dürfen. Seien wir also ehrlich zu uns selber, und bewilligen wir jene Summe, von der wir wissen, dass sie dereinst auch ausgegeben werden kann und darf. Alles andere wäre doch Selbsttäuschung.
3. Es ist uns in der Kommission von der Verwaltung gesagt worden, dass der laufende Kredit der Jahre 1999 bis 2003 voraussichtlich erst gegen Mitte des nächsten Jahres voll ausgeschöpft sein wird. Da der neue Rahmenkredit erst nach Verpflichtung des vorangegangenen Kredites zu laufen beginnt, tut es in der Periode 2004 bis 2007 überhaupt niemandem weh, wenn der neue Kredit um 200 Millionen Franken gekürzt wird. Die von der Deza in dieser Periode ins Auge gefassten Projekte sollten somit kaum wegen mangelnder Finanzen gekürzt werden müssen; nur dem weiteren Ausbau der Projekte würden Grenzen gesetzt. Jedenfalls macht es keinen Sinn, wenn ein Departement in Zeiten knapper gewordener Finanzen nicht ausgeschöpfte Kredite vor sich herschiebt und dies beim Begehren um Anschlusskredite nicht berücksichtigt. So weit die wichtigsten Gründe, die in der Kommission den Ausschlag für die Kürzung des anstehenden Rahmenkredites gegeben haben.
Natürlich hat sich die Kommission nicht nur mit der finanziellen Komponente der Entwicklungszusammenarbeit befasst, sondern selbstverständlich auch mit deren Inhalt. Grundsätzlich attestiert die Kommission der Deza eine gute Note. Das sei auch hier im Plenum noch einmal in Erinnerung gerufen. Eine gewisse Diskrepanz zwischen dem Departement und der Aussenpolitischen Kommission bestand höchstens bezüglich der so genannten Konditionalität der Entwicklungshilfe. So gab es Stimmen in der Kommission - und ich würde meinen, sie waren mehrheitsfähig, auch wenn nicht darüber abgestimmt wurde -, die als Voraussetzung unserer Entwicklungshilfe die Good Governance in den Empfängerstaaten verbindlich vorschreiben möchten. Länder beispielsweise, die staatliche Gelder zur Entwicklung und zum Bau von Massenvernichtungsmitteln einsetzen und dafür das Volk hungern lassen, müssen unbedingt anders behandelt werden als korrekte Länder. Anträge zur Ergänzung des Bundesbeschlusses in dieser Hinsicht wurden aber keine eingebracht. In der Verwaltung hat man diese Stimmen aber angemessen zur Kenntnis genommen.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und in Artikel 1 der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, die einen Rahmenkredit von 4,2 Milliarden Franken als angemessen erachtet.