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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2003-12-16

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-16

Wortprotokoll

Unser Bildungswesen ist keine Insel. Die Verantwortlichen für das Bildungswesen haben wichtige gesellschaftliche Bedürfnisse nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern dafür auch Lösungen anzubieten.

Blockzeiten stellen einen wichtigen Beitrag der Schule an die Gestaltung des familiären und sozialen Lebens in der heutigen Gesellschaft dar. Sie tragen auch dazu bei, dass sich Eltern vermehrt beruflich oder ausserfamiliär engagieren können. Es kann heute von den Eltern nicht erwartet werden, dass sie quasi mit einem Fahrplan durch die Woche gehen. Blockzeiten tragen meines Erachtens durchaus auch etwas zur Standortattraktivität eines Wohnortes bei. Viele Bildungsverantwortliche sowohl auf Kantons- wie auf Gemeindestufe haben dieses Anliegen auch aufgefangen. Bei "weissen Flecken auf der Landkarte" - und die gibt es, dies wurde auch von der Motionärin erwähnt - ist in den Gemeinden und den entsprechenden Kantonen noch ein zusätzlicher Druck zum Teil durchaus wünschbar.

Die Motionärin hat somit sicher eine sehr wichtige schulorganisatorische Massnahme angesprochen. Die andere Frage ist aber nun, auf welcher Stufe eine solche schulorganisatorische Massnahme zu regeln ist. Die Motion will eine entsprechende Regelung auf Verfassungsstufe; in der Motionsbegründung heisst es: "Es braucht deshalb eine Regelung auf Stufe Bundesverfassung analog der Bestimmung für einen einheitlichen Schulbeginn. Innerhalb von vier Jahren sollen die Schülerinnen an den öffentlichen Schulen (Vorschulstufe, Primarschulstufe) der Schweiz an fünf Vormittagen pro Woche mindestens vier Lektionen sowie an mindestens einem Nachmittag pro Woche zwei Lektionen en bloc unterrichtet oder betreut werden." Ich finde es falsch, dass dieses Anliegen auf der Stufe der Bundesverfassung geregelt wird. Denn gerade schulorganisatorische Massnahmen im Sinne von Blockzeiten rufen nach bedürfnisgerechten Lösungen. Diese Lösungen können aber je nach Ort zum Teil sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Mit anderen Worten: Bedürfnisgerechte Lösungen sind an der so genannten "Front des Geschehens" zu suchen und zu treffen.

In unserem Kanton haben beispielsweise die kantonalen Behörden drei Grundmodelle für Blockzeiten ausgearbeitet. Im Rahmen der drei Grundmodelle bewegen sich nun die verschiedenen Schulgemeinden. Ich verhehle nicht, dass es vielleicht an verschiedenen Orten noch zusätzlichen Druck braucht. Auf Kantons- und Gemeindeebene würde ich persönlich somit die entsprechenden Begehren jederzeit voll unterstützen. Das Thema Blockzeiten ist überdies für mich auch eine Partizipations- und Mitgestaltungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger auf Kantons- oder Gemeindestufe. Es gibt meines Erachtens auch einen Unterschied zur Vereinheitlichung des Schuljahrbeginnes. Die entsprechende Regelung habe ich damals auch voll unterstützt. Das Harmonisierungsgebot, begründet in der heutigen Mobilität, war beim Schuljahresbeginn ganz klar zu bejahen. Bei den Blockzeiten gibt es dieses Gebot nicht.

Eine weitere Bemerkung: Mit der Motion bzw. mit deren Entgegennahme durch den Bundesrat wird in die heutige verfassungsmässige Kompetenzordnung eingegriffen. Denn es ist unbestritten, dass die Kultur- und Schulhoheit der Kantone - ich spreche vorab vom Volksschulbereich - zum Kern des schweizerischen Föderalismus gehört. In diese heutige verfassungsmässige Kompetenzordnung wird nun mit der Motion eingegriffen. Ja, selbst wenn man hier geteilter Meinung sein sollte und sein kann, ob man dies will oder nicht, hätte es dem Bundesrat in seiner Antwort zu diesem Vorstoss eigentlich gut angestanden, einige grundsätzliche Überlegungen anzustellen, warum er gerade in die heutige Kompetenzordnung eingreifen will, denn die Verschiebung dieser Kompetenz hat ja auch sicher eine erhebliche politische Dimension. Ich habe anlässlich der Herbstsession in diesem Punkt eine Nachbesserung der Antwort des Bundesrates verlangt, das heisst, ich habe mich zu dieser Forderung verstiegen. Vielleicht hören wir vom Bundesrat aber etwas ausführlicher, warum er in diese Ordnung eingreifen will.

Das Departement und die EDK treffen sich ja regelmässig zu Aussprachen. Gerade dieses Thema hätte sich sehr gut für eine gegenseitige Aussprache zwischen dem Bundesrat und der EDK geeignet, und zwar vielleicht noch bevor der Bundesrat seine Kurzantwort zu diesem Vorstoss verfasste. Auch die Einführung von Blockzeiten kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Dabei kommt es sicher darauf an, welche Modelle gewählt werden. Ich persönlich kann mir sehr gut vorstellen, dass man mit gutem Willen überall einen schönen Schritt in Richtung Annäherung an Blockzeiten machen kann, die nicht weiss ich wie viel kostet.

Was aber das von der Motionärin skizzierte Modell anbelangt, wird dieses erhebliche Kosten zur Folge haben. Auch zu diesem Punkt hat sich der Bundesrat bis heute nicht ausgesprochen. Wenn er doch diese Vorschrift machen will, stellt sich auch die Frage, ob nicht der Bund diese Kosten zu tragen hätte. Die Motionärin hat ein sehr wichtiges schulorganisatorisches Anliegen aufgegriffen. Ich habe dieses Anliegen materiell immer auf allen Stufen des Kantons unterstützt. Dieses Anliegen ist meines Erachtens jedoch bedürfnisgerecht an der "Front des Geschehens" zu lösen.

Deshalb ist eine Lösung auf Stufe der Bundesverfassung und damit auch die Motion abzulehnen. Ich stelle hiermit ausdrücklich diesen Antrag.