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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2003-12-17

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-17

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, ich bin Ihnen dankbar, wenn ich als Vertreter jener Region, über die jetzt seit über zwei Stunden heftig debattiert wird, einige Bemerkungen anbringen kann.

Ich danke vorab dem Bundesrat, dass er zu seinem Grundsatzentscheid vom Juni 2002 steht und den entsprechenden Antrag stellt. Ich danke der Kommissionsmehrheit, dass sie den Antrag des Bundesrates unterstützt und dabei insbesondere eine politische Wertung der zwischen Uri und dem Bund auf beschwerlichem Wege erreichten Verständigungslösung vornimmt, die der sehr sensiblen Situation gerecht wird. Gerade bei der Neat besteht die Gefahr, dass man vor lauter Bäumen den Wald bzw. die Geleise nicht mehr sieht. Deshalb erlauben Sie mir folgende Vorbemerkungen:

1. Bei der so genannten Neat 1, wie wir sie heute nennen, wurden vom Parlament einmal die Zufahrtslinien amputiert. Ich spreche nicht von Abspecken; Speck hat etwas Überflüssiges in sich. Leistungsfähige Zufahrtslinien zu einem leistungsfähigen Tunnel sind früher oder später eine absolute Notwendigkeit.

2. Wenn wir vom Ziel einer Bergvariante sprechen, betrifft dies diese Zufahrtslinien. Wir wissen, dass eine solche Bergvariante nicht im Rahmen der Neat 1 verwirklicht werden kann. Dazu braucht es eine Planungsbotschaft für eine zusätzliche Planung und auch einen Baubeschluss des Parlamentes. Uri ist sich deshalb sehr wohl bewusst, dass mit dem Bau nicht morgen begonnen werden kann.

3. Das Anliegen von Uri ist nun, dass heute die Weichen richtig gestellt werden und im Rahmen der Ausführung der Neat 1 die Möglichkeit einer späteren Erstellung einer Bergvariante nicht verbaut wird. In diesem Zusammenhang hat sich gezeigt, dass es dazu Vorinvestitionen braucht. Diese Vorinvestitionen werden nun von der Minderheit II bekämpft.

Jetzt erlauben Sie mir bitte eine kurze Chronologie des Ablaufes aus der Sicht unseres Kantons, denn so kann die zur Diskussion stehende Grundsatzfrage ganz einfach und klar lokalisiert werden: Im Sommer 2000 hat der Bundesrat für den Raum Uri einen Sachplanentscheid für eine Talvariante für die Neat gefällt. Dabei ging er davon aus, dass eine Bergvariante nicht machbar wäre. Gleichzeitig hat er eine Optimierung der Zufahrtslinie angeordnet. Die Projektauflage im Sommer 2001 war dann eigentlich eine Zumutung, wurden doch die vitalen Interessen des Lebens- und Wirtschaftsraumes Uri in krasser Weise missachtet. Selbst die Planer haben nach der Profilierung zum Teil erschrocken eingestanden, dass sie so etwas nicht erwartet hätten. Es war deshalb nicht verwunderlich, dass die damalige Planauflage über alle Parteigrenzen hinweg, von der ganzen Bevölkerung sowie von den Kantons- und Gemeindebehörden als Provokation empfunden wurde. Entsprechend war auch der Widerstand.

In diesem Rat wurde dann diese hochpolitische Situation durch Vorstösse des Kollegen Inderkum und des Sprechenden thematisiert. Dabei haben Sie unsere Forderungen unterstützt, worin die Bundesbehörden aufgefordert wurden, mit Uri auf dem Weg der partnerschaftlichen Verständigung eine auch von der betroffenen Region akzeptierte Lösung zu suchen.

Insbesondere war auch schon damals zentral, dass eine mögliche Verwirklichung der Option einer Bergvariante gewährleistet werden soll. Da auch Uri, wie der Bund, eine rasche Realisierung der Neat erreichen und nicht einen langwierigen Rechtsweg beschreiten will, haben sich beide Seiten zusammengerauft. Denn beide Parteien waren zu einer schnellen Lösung des gordischen Knotens verdammt. Der Bund hat deshalb unter anderem auch eine Studie zur Machbarkeit der Variante "Berg lang" in Auftrag gegeben. Diese Studie hat dann gezeigt, dass eine solche Bergvariante machbar ist.

Im Juni 2002 - das ist ein wichtiger Punkt - hat der Bundesrat den Grundsatzentscheid für die Linienführung der Variante "Berg lang" getroffen. Gleichzeitig hat er festgelegt, dass die Verknüpfung der Stammlinie mit dem Basistunnel durch ein optimiertes Projekt sicherzustellen ist. Bereits im Juni 2002 hat der Bundesrat seine Absicht offen gelegt, dass die Studie zur Variante "Berg lang geschlossen" auf den gleichen Planungsstand wie die anderen Vorhaben zu bringen sei, das heisst auf Vorprojektstufe. Dazu braucht es eine entsprechende Planungsbotschaft, die nun für das Frühjahr 2004 in Aussicht gestellt ist. Dabei wird es nicht nur um dieses Projekt in Uri gehen - auch dieser Punkt ist einmal zu betonen -, sondern auch um weitere Projekte, die damals zurückgestellt wurden. Die Ergebnisse des Vorprojektes Variante "Berg lang geschlossen" werden in rund zwei Jahren vorliegen. Wenn dieses Vorprojekt vorliegt, kann der Bundesrat die Bergvariante nicht nur als Vororientierung, sondern definitiv im Sachplan festlegen.

Schlussendlich ging der Bundesrat bereits in seiner Medienmitteilung vom 26. Juni 2002 von der Vorinvestition von 100 Millionen Franken aus. Inzwischen wurde das überarbeitete Projekt für die Verknüpfung des Tunnels mit der Stammlinie aufgelegt. In Einigungsverhandlungen zwischen dem Bund und Uri werden gegenwärtig in einer sehr konstruktiven Atmosphäre divergierende Punkte bereinigt. Die Urner Regierung ist optimistisch, dass eine weitgehende Einigung mit dem Kanton und den betroffenen Gemeinden erreicht werden kann. Dies dürfte sich sicher projektbeschleunigend auswirken.

Heute will ich dem BAV für die offenen Verhandlungen danken, die zwar hart, aber konstruktiv waren. Es wird lösungsorientiert gearbeitet.

Das Entgegenkommen von Uri ist nun natürlich vom Grundsatzentscheid des Bundesrates für eine Variante "Berg lang geschlossen" und von den entsprechenden Absichtserklärungen des Bundesrates geprägt. Natürlich fragt sich Uri nun, wie es mit der Verbindlichkeit dieser Versprechungen des Bundesrates steht. Für den Regierungsrat des Kantons Uri erhält der Grundsatzentscheid des Bundesrates durch folgende drei vertrauensbildenden Massnahmen eine höhere Verbindlichkeit:

1. Der Kredit für die Verzweigung im Tunnel ist eine Vorinvestition für eine Linienführung "Berg lang geschlossen", d. h., die heute zur Diskussion stehende Vorinvestition wird vom Parlament beschlossen.

2. Der Planungskredit Neat 2 wird vom Parlament beschlossen, und gestützt darauf wird ein Vorprojekt "Berg lang geschlossen" erarbeitet.

3. Der Bundesrat genehmigt dieses Vorprojekt und setzt die Variante "Berg lang geschlossen" im Sachplan fest, und zwar im raumplanungsrechtlichen Sinn.

Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, bestätigt der Regierungsrat, dass er auf eine Schächenunterquerung verzichten wird. Es gibt also keine "Fünfer-und-Weggli"-Strategie. Ich meine, dass mit diesen drei Pfeilern der gordische Knoten einer einmal sehr verfahrenen Situation durchschlagen werden kann. Wir brauchen heute keine Mediation zwischen Uri und dem Bund; wir können in einer konstruktiven Atmosphäre auch divergierende Meinungen diskutieren und bereinigen.

Damit komme ich noch auf einen Punkt zu sprechen, auf den uns gestern verschiedene Kollegen angesprochen haben: Was wäre denn, wenn das Vorprojekt ergeben sollte, dass die Bergvariante doch nicht machbar wäre? Wäre dann die Schächenunterquerung allenfalls eine Rückfallposition? Das Vorprojekt wird in ungefähr zwei Jahren vorliegen. Uri will ganz klar eine Weichenstellung in Richtung der Bergvariante; dafür hat sich Uri auf allen Stufen unmissverständlich ausgesprochen. Sollte das Vorprojekt wider Erwarten zeigen, dass eine Bergvariante doch nicht machbar ist, so könnte die Schächenunterquerung eine Rückfallposition sein. Der entsprechende Betrag für die Vorinvestition könnte in diesem Fall umgepolt werden, weil zu erwarten ist, dass [PAGE 1206] mit dieser Vorinvestition nicht vor zwei Jahren begonnen wird. Um jetzt mit Uri vorwärts zu kommen, ist der Entscheid über diese Vorinvestition jedoch jetzt zu treffen.

Apropos Präjudiz für andere Regionen und Vorinvestitionen: Auch an der Lötschbergachse in Frutigen gab es bereits einmal eine Vorinvestition, und im Raum Thalwil/Nidelbad hat man bereits das Anschlusswerk für den zweiten Teil des Zimmerbergtunnels erstellt.

Ich will nicht Regionen dieses Landes gegeneinander ausspielen, habe ich doch in diesem Rat vor zwei Jahren einen Vorstoss zur Verständigungspolitik gemacht. Ich habe grossen Respekt vor den Anliegen eines Mitstandes, vor allem auch wenn dieser in essenziellen Fragen tangiert ist.

Die mühsam errungene Verständigungslösung sollten wir nicht ohne Not durch eine in den letzten Wochen ins Spiel gebrachte Variante, die in den letzten zehn Jahren im Variantenfächer auch einmal abgeklärt worden war, ersetzen. Ich darf Ihnen, Kollege Pfisterer, versichern: Die Urner Behörden haben über Jahre in einem breit abgestützten Verfahren alle Chancen und Risiken, insbesondere auch die Chancen, auch für die Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung unseres Kantons, sehr eingehend und sorgfältig abgeklärt. Und sie sind zu diesem eindeutigen Ergebnis gekommen.

Uri ist heute zutiefst besorgt, dass eine Wahl der Talvariante, wie dies die Minderheit II beantragt, sämtliche politischen Fortschritte des langwierigen, rund zehnjährigen Suchens nach akzeptablen Lösungen auf einen Schlag zerstören könnte. Ein solcher Entscheid würde tatsächlich in Uri eine politische Blockade auslösen und das aufgebaute Vertrauen in föderalistische Lösungsansätze im Allgemeinen und mit dem Kanton Uri im Speziellen zerstören. Ein Scherbenhaufen bei der Neat wäre in Uri nicht zu umgehen. Zudem wären die Auswirkungen auf den Zeitplan nicht absehbar.

Diese Besorgnis hat Ihnen der Regierungsrat offen und ehrlich mitgeteilt. Dieser Beurteilung können sich beide Standesvertreter aus Uri in jedem Wort anschliessen.

Wir ersuchen Sie, ja wir bitten Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Dafür sind Ihnen Volk und Behörden Ihres Mitstandes dankbar.