Metzler-Arnold Ruth · Bundesrat · 2003-12-18
Metzler-Arnold Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-12-18
Wortprotokoll
Wir alle wissen, dass die gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz eine bedeutende Rolle spielen, dass sie auch in wichtigen Bereichen Aufgaben übernehmen und so auch den Staat unterstützen bzw. entlasten können. Wir alle wissen auch, dass unser Stiftungsrecht sehr liberal ist, dass wir also rechtliche Rahmenbedingungen haben, die für die Stiftungen und die Stiftungsgründungen in unserem Land günstig sind.
Der Entwurf Ihrer Kommission will diese Rahmenbedingungen noch verbessern. Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich das Anliegen Ihrer Kommission, die Attraktivität und die Transparenz der Stiftungen zu erhöhen. In Bezug auf die konkreten Vorschläge muss aber zwischen den Revisionsbestrebungen auf dem Gebiet des Privatrechtes einerseits und solchen auf dem Gebiet des Steuerrechtes anderseits unterschieden werden.
Uneingeschränkte Zustimmung verdienen aus der Sicht des Bundesrates alle beantragten Änderungen des Zivilgesetzbuches. Etwas differenzierter ist die Beurteilung des Bundesrates bei den steuerrechtlichen Neuerungen. Unterstützung verdienen aus der Sicht des Bundesrates die Revisionen bei der Verrechnungssteuer und bei der Mehrwertsteuer. Zu unterstützen sind ferner auch zwei Vorschläge im Bereich der direkten Bundessteuer, also im DBG und im Steuerharmonisierungsgesetz, die dem Stiftungsgedanken förderlich sind. Ich denke da erstens an die Neuregelung, wonach inskünftig alle Vermögenswerte und nicht mehr nur, wie heute, ausschliesslich Geldleistungen als abzugsfähige Zuwendungen gelten. Zweitens denke ich an die neue Möglichkeit, auch Zuwendungen an Bund, Kantone und Gemeinden und deren Anstalten vom Reineinkommen bzw. vom Reingewinn abzuziehen.
Wie Sie aber der schriftlichen Stellungnahme des Bundesrates entnehmen können, lehnt der Bundesrat die Erhöhung der Abzugsmöglichkeiten bei der direkten Bundessteuer in dem Umfang, wie es Ihre Kommission beantragt, ab. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Mit diesem Vorbehalt bitte ich Sie, auf den Entwurf Ihrer Kommission einzutreten.