David Eugen · Ständerat · 2003-12-18
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Hier geht es um eine umfassende Gesetzgebungsdelegation an den Bundesrat, indem er das Prinzip, das in Artikel 22 Absatz 1 umschrieben ist, detailliert ausführen kann, wonach ein Versicherungsunternehmen gut organisiert werden muss. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft auch, dass er hier einiges vorhat. Ich und die Kommission haben dagegen eigentlich keine Einwände. Nur muss man auch sagen, dass der Gesetzgeber, wenn er vorschreibt, wie sich Unternehmen zu organisieren haben, natürlich auch mitverantwortlich wird. Ich bin für Corporate-Governance-Regeln, aber letztlich kann der Gesetzgeber nicht die Verantwortung dafür übernehmen, wie Unternehmen geführt werden. Hier geht es beispielsweise nach der Botschaft auch um das Prinzip, ob die Funktionen des Verwaltungsratspräsidenten und des Geschäftsführers, des CEO, von derselben Person ausgeführt werden können oder nicht. Ich bin für eine Trennung. In der Botschaft wird auch ausgeführt, dass das getrennt sein soll, und es ist auch richtig, dass das so in die Verordnung kommt. Ich finde aber, dass man bei weiteren Regeln, die die Organisation der Unternehmen noch ausführlicher regeln, zurückhaltend sein sollte.