Lexipedia

David Eugen · Ständerat · 2003-12-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

Über Absatz 2 Buchstabe r hat die Kommission ziemlich ausführlich diskutiert. Ich muss Ihnen sagen, dass die Geschehnisse dieses Sommers diese Diskussion im Bereich der beruflichen Vorsorge auch beeinflusst haben. Sie wissen, dass die "Winterthur"-Versicherung im Sommer ein neues Modell kreiert hat. Dieses Modell wurde dann von der Versicherungsaufsicht geprüft, wie es nach dem geltenden Recht notwendig ist, und die Versicherungsaufsicht hat zu diesem neuen Modell das Okay gegeben. Über den Inhalt dieses Prüfungsentscheides möchte ich mich nicht mehr äussern. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass solche Prüfungen überhaupt nicht mehr stattfinden würden, d. h., die "Winterthur" hätte dieses Modell in der beruflichen Vorsorge ohne Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde einführen können. Das wäre der neue Ansatz, auch für die Kollektiv-, nicht nur für die Einzelversicherung in der beruflichen Vorsorge. Die zweite Versicherung, die betroffen ist, ist die Zusatzversicherung zur Krankenversicherung, die so genannte Halbprivat- und Privatversicherung. Auch jene Tarife würden nach dem bundesrätlichen Entwurf durch die Aufsichtsbehörde nicht mehr vorgängig überprüft.

In beiden Bereichen ist die Kommission der Meinung, dass es richtig ist, beim jetzigen System zu bleiben, weil diese beiden Bereiche sehr nahe am Sozialversicherungsrecht sind. Sie stehen dem Sozialversicherungsrecht bei der beruflichen Vorsorge näher, weil dort ein Obligatorium besteht, das durch das BVG geregelt ist. Ich spreche beispielsweise den Punkt an, dass man auch überlegen muss, ob in beiden Systemen unterschiedliche Umwandlungssätze möglich sein sollen usw. Sozialversicherung und Nichtsozialversicherung, Obligatorium und Überobligatorium sind miteinander sehr stark "verhängt". Wir sind daher der Meinung, dass eine vorgängige Tarifkontrolle in beiden Bereichen richtig ist. [PAGE 1226]

Ähnlich ist es bei der Krankenversicherung: Die Grundversicherung untersteht einer totalen vorgängigen Kontrolle, und die Zusatzversicherung ist natürlich - von den Leistungen, der Umschreibung und dem Risiko her - der Grundversicherung nahe. Daher ist es nach Meinung der Kommission richtig, wegen dieser Nähe zur Sozialversicherung die präventive Kontrolle weiterhin zu belassen.

David Eugen · Ständerat · 2003-12-18 | Lexipedia | Lexipedia