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David Eugen · Ständerat · 2003-12-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

Ich habe beim Eintreten zum Versicherungsaufsichtsgesetz auch zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesprochen. Es geht bei diesem Gesetz noch um die Frage, welche Normen für den Konsumentenschutz im Versicherungsbereich aufgenommen werden sollen. Das VVG ist eigentlich eine Ergänzung zum Obligationenrecht. Man kann es mit dem Arbeitsvertragsrecht oder dem Mietrecht im OR vergleichen. Es bezweckt, den Versicherten im Vertragsverhältnis die entsprechenden Schutznormen zukommen zu lassen. Weil es natürlich klar ist, dass der Versicherte und die Versicherung im Vertragsverhältnis in einem Ungleichgewicht stehen, muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Spiesse einigermassen gleich lang sind und dass insbesondere auch der Grundsatz von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr beachtet wird. Dazu dienen diese Anpassungen, die wir beim VVG einzeln behandeln werden.