David Eugen · Ständerat · 2003-12-18
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Ich möchte nur noch bezüglich der Sanktionenfrage etwas sagen. Es ist klar: Das ist eine Vertragsverletzung. Wenn der Versicherer seine Pflichten nicht erfüllt, dann verletzt er den Vertrag. Wer einen Vertrag verletzt, trägt die Konsequenzen nach Artikel 97f. OR. Das ist eine ganz normale Vertragsordnung, die hier gilt. Die Sanktionenordnung ist durch das OR vorgegeben; es braucht also keine zusätzliche neue Sanktionenordnung.
Absatz 4 ist zu streichen, weil wir in Absatz 1 die Informationspflicht abschliessend definiert haben.