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Villiger Kaspar · 2003-12-18

Villiger Kaspar · 2003-12-18

Wortprotokoll

Ich habe die ganze Diskussion in der Kommission miterlebt und bin zum Schluss gekommen, dass die Formulierung der Kommission ein Fortschritt ist. Ich habe ähnliche Bedenken beim Begriff "achten", bei der Frage, was er wirklich bedeutet. Aber ich bin Ingenieur und nicht Rechtsgelehrter. Darauf achten heisst ja nicht, dass man es erzwingt, nötigenfalls mit Machtmitteln. Es heisst aber auch nicht, dass man es einfach schleifen lässt. Die Frage ist: Was bedeutet "achten"? Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass die Versicherung darauf achtet, dass der Versicherungsnehmer unterrichtet, aber der Versicherungsnehmer oder die Firma wurde nicht dazu verpflichtet, zu unterrichten. Dort haben sich zwei Schwammigkeiten kumuliert. Mit der Formulierung der Kommission steht zumindest fest, dass der Versicherer die Daten liefern muss und dass die Firma oder die Gruppenversicherung usw. diese Information weitergeben muss, also eine Pflicht hat.

Herr Kuprecht möchte diese Zwischenstufe weglassen, wonach die Versicherung in einer Art Controlling kontrollieren muss, ob die Firma das auch wirklich tut. Hier habe ich Verständnis für Ihre Kommission. Wenn ich den Gewerbebetrieb vor mir sehe - der ersäuft in all dem, was er tun soll. Dann kommt noch eine solche Meldung, und er muss alle diese Dinge schreiben. Das ist ein bisschen ein Problem. Er weiss vielleicht nicht genau, wie er das tun soll, und verzögert es. Dass der Versicherer eine gewisse Pflicht hat mitzuhelfen, das mit der Firma zu tun, dafür habe ich ein gewisses Verständnis. Ich bin mir aber auch nicht völlig im Klaren darüber, was dann die Verletzung des Darauf-Achtens wirklich bedeutet.

Deshalb möchte ich Ihnen vorschlagen, dass sich der Zweitrat dieses Problems noch einmal konkreter annimmt, was immer Sie tun, ob Sie dem Antrag Kuprecht oder der Kommission zustimmen. Ich würde eher vorziehen, dass man der Kommission zustimmt - weil ich den Grundgedanken richtig finde -, aber den Zweitrat bittet, die Konsequenzen und die Formulierung noch einmal vertieft anzuschauen. Sollten Sie dem Antrag Kuprecht zustimmen, fände ich es trotzdem zweckmässig, wenn der Zweitrat das noch einmal anschauen würde.