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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2003-12-18

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

Ich möchte kurz auf die Erklärung von Herrn Schweiger antworten. Ich sehe das anders, Herr Schweiger. Was Sie hier eingefügt haben, ist eine Ausweitung des Begriffs der Gefahrentatsache. Sie sagen, als anzeigepflichtige Gefahrentatsachen gelten auch indizierende Umstände. Diese Ausweitung wirkt sich zuungunsten der Versicherten aus, denn es geht hier um die Folgen der Anzeigepflichtverletzung. Ich meine, dass es schon begründet ist, wenn ich hier die Definition der Gefahrentatsache möglichst einschränken möchte und diese Ausweitung, die eben zur Unklarheit zuungunsten der Konsumenten beiträgt, streichen möchte.