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Villiger Kaspar · 2003-12-18

Villiger Kaspar · 2003-12-18

Wortprotokoll

Indem Herr Schweiger von "Räuchlein" und "starker Rauchentwicklung" gesprochen hat, ist er natürlich nicht Frau Sommaruga nahe getreten, sondern einem ehemaligen Zigarrenfabrikanten. (Heiterkeit) Aber ich lasse mich jetzt durch diese frühere Interessenbindung in der Beurteilung dieser Sachfrage nicht beeinflussen.

Wir sehen das an sich ähnlich wie der Präsident Ihrer Kommission. An sich geht das Bundesgericht schon nach diesem Grundsatz vor; im Zweifel entscheidet es also gegen denjenigen, von dem die unklare Formulierung stammt. Wir [PAGE 1241] meinen deshalb, es sei nicht nötig, dies hier noch einmal hineinzuschreiben, obwohl das Anliegen durchaus berechtigt ist. Wir haben auch Zweifel, ob die Formulierung - mit den Hinweisen auf die Bedeutung einer Formulierung - über jeden Zweifel erhaben ist. Man müsste die Formulierung vielleicht noch einmal anschauen, wenn man so etwas hineinschreiben wollte. Wenn so etwas in einem Spezialgesetz steht, stellt sich auch immer die Frage, ob diese Regelung dann in vergleichbaren Fällen nicht gilt, wenn im entsprechenden Gesetz keine derartige Bestimmung steht. Unsere Fachleute sind auch eher der Meinung, dass man all diese Dinge im Rahmen der Totalrevision vertiefen müsste.

Aber eben: Sie haben die Einwände, dass diese Frage auch in einem Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt werden könnte, geschickt vorweggenommen, Frau Sommaruga. Man will natürlich dort politisieren, wo etwas vorliegt; das andere ist irgendwie die Taube auf dem Dach, das sehe ich schon. Vielleicht könnte diese Frage sogar im Obligationenrecht oder so geregelt werden.

Ich würde Ihnen also eher raten, den Antrag abzulehnen. Ich habe selbstverständlich nichts dagegen, wenn der Zweitrat diese Frage etwas vertieft und nach besseren Formulierungen sucht. Wie gesagt, das Anliegen an sich ist nicht bestritten. Ich glaube, man könnte aus der Ablehnung des Antrages Sommaruga hier auch nicht ableiten, dass der Rat nicht will, dass das Bundesgericht seine Praxis bei unscharfen Formulierungen weiterführt. Vielleicht müsste man diese Frage dann irgendeinmal in einem allgemeineren Gesetzesrahmen anpacken.