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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-02

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-02

Wortprotokoll

Wir haben Ihnen eine direkte gesetzliche Verpflichtung vorgeschlagen, die sich an der EU-Fernsehrichtlinie orientiert. Die SRG muss - so, wie wir es vorsehen - die Quoten verbindlich erfüllen, die übrigen Fernsehveranstalter müssen dies aber nur im Rahmen des praktisch Durchführbaren und mit angemessenen Mitteln tun. Die Kommission hat das übernommen.

Herr Hochreutener möchte nun eine abgemilderte Form, eine Kann-Formulierung für eine Regelung in der Verordnung. Er möchte vor allem keinen Unterschied zwischen der SRG und den anderen Veranstaltern machen. Das ist einer der Fälle, wo ich sagen muss: Natürlich, man kann es via Verordnung regeln, jedoch wird der Inhalt der Verordnung nachher kaum ein anderer sein als der, der jetzt im Gesetz steht, weil wir uns eben an dieser europäischen Fernsehrichtlinie orientieren werden. Wenn es jetzt schon im Gesetz steht, dann wissen alle Beteiligten genau, was auf sie zukommt, und es herrscht die entsprechende Rechtssicherheit.

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