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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-02

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-02

Wortprotokoll

Es ist richtig, dass nach dem geltenden RTVG jeder Veranstalter einen Beitrag zur Erfüllung des Leistungsauftrages leisten muss. Jeder Veranstalter benötigt eine Konzession. Aber nach dem Entwurf, den wir Ihnen unterbreiten, soll es jetzt zu einem Paradigmenwechsel kommen: Der Zutritt zum Rundfunkmarkt ist frei. Einen Leistungsauftrag muss nur erfüllen, wer vom Staat ein Privileg erhält, also Gebühren oder einen gesicherten Zugang zur fernmeldetechnischen Verbreitung. Die privilegierten Veranstalter - aber nur sie -, haben einen Auftrag zu erfüllen, der mehr oder weniger dem Antrag der Minderheit entspricht. Die alte Formulierung ist im neuen Umfeld nicht nur toter Buchstabe, sondern sie ist - das hat schon die Kommission in ihren Beratungen festgehalten - ein Fremdkörper.

Deswegen ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.