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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2004-03-03

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Wir kommen bei Artikel 27 zur wichtigen Frage der Konzessionserteilung. In den letzten Jahrzehnten war die Mediendebatte in der Schweiz von einer Konfrontation zwischen den privaten Veranstaltern und dem öffentlich-rechtlichen Radio und Fernsehen geprägt. Die SRG wurde immer wieder als Monopolveranstalter dargestellt, und man hat ihr auch in jüngster Zeit vorgeworfen, sie versuche, ihre Position zulasten von privaten Sendern auszunutzen.

Eine der Ursachen liegt eindeutig in der Knappheit der Ressourcen - nicht nur verstanden als finanzielle Knappheit, sondern auch als Knappheit der technischen Verbreitungsmöglichkeiten. Es muss das Ziel dieser Gesetzesrevision sein, klare Verhältnisse zu schaffen, damit alle Marktpartner sich in einem berechenbaren Rahmen entwickeln können. Dazu sind gewisse Rahmenbedingungen notwendig, die insbesondere mit der Konzession geregelt werden müssen.

Mit dem Minderheitsantrag wird verlangt, dass die SRG grundsätzlich drei Radio- und zwei Fernsehprogramme je Sprachregion veranstalten soll. Damit wären ihre Kernbereiche im vollen Umfang geschützt, und insbesondere den sprachregionalen Bedürfnissen würde Rechnung getragen. Die Romandie und das Tessin könnten auf ihrem heutigen Besitzstand weiteragieren; in der Deutschschweiz gäbe es einige Korrekturen, die nicht nur den nötigen finanziellen Spielraum schaffen würden, sondern auch Erleichterungen in der Infrastruktur brächten. Gewisse Frequenzen würden frei, die zwingend notwendig sind, um den Privaten den Zugang zum Markt ebenfalls zu erlauben. Auch im Bereich der Kabelnetze könnten bestimmte Kapazitäten besser genutzt werden, dies nicht nur aus medienpolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen: Auf den Kabeln sollten auch vermehrt Dienste der medialen Kommunikation transportiert werden können. Wenn wir in dieser Richtung einen Konsens finden, wird dies die Mediendiskussion in der Schweiz wesentlich entspannen.

Wir kommen auch aus finanziellen Überlegungen nicht um gewisse Einschränkungen herum, wenn der SRG angeblich 100 Millionen Franken fehlen, wie das in der Kommission gesagt wurde. Statt sich in allen Querbereichen und Annexveranstaltungen auch noch zu profilieren, muss die SRG ihre Ressourcen optimieren und sich auf ihre Kernbereiche konzentrieren. Es geht beim Minderheitsantrag auch nicht darum, dass bei der SRG auf gewisse Hörer- oder Zuschauerbedürfnisse nicht mehr eingegangen werden soll. Dass man auf einem Sender nur Klassik oder nur Jugendmusik ausstrahlt, das ist ja nicht zwingend. Es gibt verschiedene Zeiten, verschiedene Zielpublika, es gibt auch verschiedene Konzepte für den Aufbau von Programmen. Hier ist Kreativität gefragt. Die Monopolsituation der SRG sollten wir nicht noch verstärken, indem wir ihr zugestehen, dass sie weitere Kanalketten führen kann, sobald es ihr beliebt. Ausserdem können wir die Kostenfrage wie gesagt nicht ausblenden. Eine Einschränkung der Programme hat Einsparungen zur Folge, die auch Auswirkungen auf die Konkurrenzsituation für private Anbieter haben.

Wir wollen eine starke SRG, wir wollen aber auch, dass der Wettbewerb eine Chance hat. Das Problem freizumachender Frequenzen kann künftig technisch vermutlich gelöst werden. Doch die SRG darf nicht derart dominieren, wie das jetzt der Fall ist. Es muss verhindert werden, dass diese Monopolstellung mit dieser Gesetzesrevision zementiert oder sogar noch verstärkt wird.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Minderheitsantrag.