Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-03
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-03
Wortprotokoll
Der Bundesrat und die Minderheit schlagen Ihnen also eine Lockerung des Alkoholwerbeverbotes für private Veranstalter vor. Das bedeutet, dass Werbung für Bier, Wein und sauren Most, also Obstwein, zugelassen werden soll, hingegen würde die Werbung für gebrannte Wasser, also für Grappa, Lie, Marc und Cognac, nicht zugelassen.
Der Bundesrat ist diesbezüglich seiner Idee eines dualen Systems gefolgt; die Privaten sollen diese Werbung also machen können, ebenfalls die ausländischen Programme, die ein schweizerisches Fenster haben. Motiv und Grund sind natürlich die Werbeeinnahmen. Es geht schätzungsweise um 3 Millionen Franken, die den Privaten so zufliessen könnten. Die SRG mit ihrem Zuschaueranteil von 40 Prozent käme nicht in diesen Genuss.
Nun ist - wir wissen das - umstritten, ob Alkoholwerbung überhaupt zu übermässigem Alkoholkonsum führt oder nicht. Eine Nebenüberlegung ist vielleicht, dass diese [PAGE 62] Regelung hier dann exakt nachmessen lässt, ob Alkoholwerbung solche Auswirkungen hat oder nicht. Man kann dann sehen, ob die Zuschauer privater Fernsehsender eher zu Alkoholismus neigen als diejenigen, die SRG-Programme ansehen.
In diesem Sinne ersucht Sie der Bundesrat, hier einen nüchternen Beitrag zu diesen Erhebungen zu machen.