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preparatory:AB 40989

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-03

Wortprotokoll

Zunächst zu Herrn Schlüer, nochmals zusammengefasst das System, das Ihnen der Bundesrat vorschlägt und das die Kommission ja übernommen hat: Nur für lokale Veranstalter sind Gebührengelder vorgesehen. Im lokalen Bereich kann man mit relativ wenig Geld viel erreichen. Wenn wir auch sprachregionale Veranstalter, also die ganze deutschsprachige Schweiz beispielsweise, unterstützen möchten, dann müssten wir sehr viel mehr Geld ausgeben, und die Folge wäre eine Zersplitterung der Mittel - deswegen nur für lokale Veranstalter.

Wir möchten die Gelder nicht "giesskannenartig", sondern gezielt einsetzen. Es wird eine bestimmte Anzahl Versorgungsgebiete definiert, und für jedes Gebiet soll es eine Konzession mit Gebührenanspruch geben. Das ist unser Prinzip.

Wenn ich den Antrag Schlüer lese, dann komme ich zum Schluss - trotz seines flammenden Votums -, dass er die Ansprüche nicht bloss auf lokale Veranstalter beschränken will, sondern er spricht von "Veranstaltern", inbegriffen wären also auch sprachregionale Veranstalter. Ich muss den Antrag so nehmen, wie er hier steht; ich verstehe ihn nach bestem Wissen und Gewissen so. Die Anzahl der Konzessionen wird auch nicht beschränkt, sondern jeder, der den Leistungsauftrag erfüllt, hätte dann Anspruch auf eine Konzession. Es wird nichts darüber ausgesagt, was denn dieser Leistungsauftrag umfassen soll. Der Anspruch wird auch nicht auf Gebiete beschränkt, wo das Finanzierungspotenzial ungenügend ist. Diese Umschreibung, scheint mir, führe notwendigerweise dazu, dass diese Gebühren sehr viel mehr Veranstaltern bezahlt werden müssten, dass dies zu einem Giesskannenprinzip führt, das das Prinzip, das wir kreiert haben, bei weitem verlässt. Das geht für mich aus der Formulierung hervor.

Zum Antrag der Minderheit Schenk: Es wurden nun sämtliche Radios, die es da gibt, von mehreren Rednern wiederholt aufgezählt. Ich mache das jetzt nicht nochmals. Ich möchte nur wiederholen, was ich vorher beim Gebührensplitting gesagt habe: Es ist mittlerweile eine Medienlandschaft gewachsen, aus welcher diese Lokalradios nicht mehr wegzudenken sind. Das betrifft nicht nur die ländlichen Gebiete, das betrifft auch die städtischen Agglomerationen.

Es ist deswegen wohl kein Zufall, dass auch die Kantonsregierungen dieses Konzept unterstützt haben. Die Regierungen von Aargau, Basel-Stadt und Luzern haben uns ausdrücklich gebeten, auch diesen Kleinstsendern diesen kleinsten Anteil von Gebühren zu geben. Es geht übrigens bei allen zusammen um einen Betrag von einer Million Franken.

Gegenüber Herrn Weyeneth möchte ich etwas richtig stellen, vor allem das, was er in seiner Frage an Frau Fehr - es war eigentlich eine Behauptung - formuliert hat: Es ist nicht etwa so, dass pro Gebiet nur ein Sender senden dürfte; es ist überhaupt nicht so. Nur diejenigen, die Gebühren wollen, brauchen eine Konzession. Aber ohne Konzession kann auch gesendet werden.

Es ist also nicht so, dass hier die Sendemöglichkeit eingeschränkt wird. Der Wettbewerb besteht, aber wir haben natürlich Gebiete ausgewählt, wo wir von einer finanziell schwierigen Situation ausgehen. Wir gehen deswegen davon aus, dass dort ein Gebührensplitting mit einer damit kombinierten Konzession notwendig ist.