Weigelt Peter · Nationalrat · 2004-03-03
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-03
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion ist mehrheitlich für das Splitting und unterstützt den Vorschlag gemäss Kommissionsmehrheit und Bundesrat.
Warum? Wir haben bei unseren eingehenden Beratungen zu diesem Thema eine klare Konzeption entwickelt, wie wir uns das Radio- und Fernsehgesetz, wie wir uns die Medienordnung vorstellen. Damals haben wir in diesem ordnungspolitischen Konzept das Gebührensplitting abgelehnt, dafür marktorientierte Massnahmen gefordert, beispielsweise eine weitgehende Asymmetrie in der Werbeordnung, freie Verfügbarkeit von gebührenfinanziertem Content oder einen besseren Zugang der Privaten zu den Frequenzen. Leider sind all diese Punkte nicht erfüllt worden. Wir haben jetzt eine gewisse Asymmetrie in der Werbeordnung drin, aber sie ist noch ungenügend. Wir haben beim Content keinen Zugang, gebührenfinanzierter Content liegt weiterhin unbenützt im Keller der SRG. Die Frequenzen werden weiterhin zu 80 Prozent von der SRG beansprucht. Die Privaten sind sehr dünn versorgt.
Diese Voraussetzungen bieten keine Möglichkeit, im privaten Bereich, gerade in Randregionen oder in Gebieten, wo nicht sehr grosse Agglomerationen zur Verfügung stehen, den privaten Veranstaltern ein wirtschaftlich tragfähiges Operieren zu gewährleisten. In diesem Sinne sind wir bereit, [PAGE 110] hier zu einem Gebührensplitting Ja zu sagen, auch wenn es selbstverständlich rein ordnungspolitisch gesehen keine schöne Lösung ist.
Wer aber zum Gebührensplitting Ja sagt, muss auch zu staatlichen Kontrollen und Auflagen Ja sagen. Wir sind der Meinung, dass diese Zwangsabgaben, die Radio- und Fernsehgebühren, die fiskalischen Charakter haben, zwingend an einem klaren Leistungsmassstab orientiert sein müssen. Wir können sie nur gebunden an einen Leistungsauftrag ausschütten, und dieser Leistungsauftrag muss in der Folge auch kontrolliert werden. Damit akzeptieren wir auch eine gewisse Bürokratie rund um die Führung und die Kontrolle der privaten Veranstalter, was wiederum eine Ausweitung der gesetzlichen Bestimmungen rund um die RTVG-Problematik bringt. Trotz dieser negativen Entwicklungen glauben wir, dass die helvetische Medienrealität mindestens mittelfristig nicht ohne dieses Splitting auskommt. Die FDP-Fraktion ist deshalb bereit, diesem Splitting zuzustimmen.
Wir sind aber gleichzeitig auch der Meinung, dass mit diesen 4 Prozent eine Quote gesetzt wurde, die am unteren Limit ist. Das sehen wir vor allem bei den regionalen Fernsehstationen, die wahrscheinlich nicht alle berücksichtigt werden können; dort braucht es entsprechende Selektionen. Denn die in der Botschaft vorgeschlagenen zehn bis zwölf Kommunikationsräume lassen sich nicht über die Schweiz verteilen, um den Status quo zu sichern. Wenn hier vom grossen Massensterben gesprochen wird, muss man sich im Klaren sein, dass auch diese Regelung ein Sterben von Stationen privater Veranstalter bringt - nicht gerade in der Masse, aber doch in der Fläche.