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preparatory:AB 41201

Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-04

Wortprotokoll

Wir haben bei der Verbreitung über Leitungen zwei Kategorien, nämlich die SRG-Programme und die Programme mit einer Konzession mit Leistungsauftrag. Nachdem wir im Gesetz jetzt drei Kategorien haben, nämlich die SRG, Programme mit Konzessionen - mit und ohne Gebührensplit - und Programme ohne Konzessionen, und die dritte Kategorie hier nicht vorkommt, beantrage ich Ihnen, dass die dritte Kategorie berücksichtigt werden muss, damit eine angemessene Anzahl von Sendern aus der Kategorie der Programme, die keine Konzession haben, hier eine Verbreitungsmöglichkeit haben. Sie sehen, dass das übrigens auch bei Artikel 69 vorgesehen ist. Aber die dritte Kategorie, die jetzt im Gesetz geschaffen wird, muss doch im Grundsatz irgendwie berücksichtigt werden, damit diese Stationen überhaupt eine Chance haben, jemals zu senden. Es nützt ihnen nämlich nichts, wenn sie ein gutes Programm machen können, letztlich vom Gesetzgeber her das machen können, aber nie eine Verbreitung bekommen.

Ich bitte Sie, diesen Grundsatz mit meinem Antrag zu berücksichtigen.