Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2004-03-11
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-11
Wortprotokoll
Auch die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen Eintreten auf dieses Gesetz. Sie stützt sich dabei auf ihre Grundhaltung, nämlich Innovation zuzulassen und keine Verbote als adäquat anzusehen, aber klare Spielregeln zu fordern. Diesen Kriterien entspricht dieser Gesetzentwurf.
Die Tatsache, dass Merkmale weitervererbt werden können, ist den Menschen schon immer aufgefallen. Grossmütter und Tanten erkennen bei der Geburt eines neuen Erdenbürgers rasch, von welcher elterlichen Seite dieser oder jener Gesichtszug stammt. Ebenso werden genetische Regeln bei der Tier- und Pflanzenzucht seit je - wenn auch meist intuitiv - angewandt. Der Augustinerpater Gregor Mendel begründete in einem Vortrag vom 8. Februar 1865, also vor ungefähr 150 Jahren, in Brünn die wissenschaftliche Genetik, auf die wir uns heute stützen. Heute ist offensichtlich, dass der Hauptanteil aller Gesundheitsstörungen - hoher Blutdruck, Übergewicht, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Zuckerkrankheit, aber auch Schizophrenie - durch ein ungünstiges Zusammenspiel von Umwelt- und Erbfaktoren verursacht wird. Solche Gesundheitsstörungen sind die Konsequenz von additiven Wirkungen zwischen Genen und Umwelt. Das Gleiche gilt natürlich für viele nicht krankhafte Eigenschaften, die wir aufweisen, wie Haut- und Augenfarbe, Gesichtszüge, Intelligenz usw.
Es ist Ihnen bekannt, dass in den letzten Jahren eine eigentliche Revolution in Gange gekommen ist und zur Schaffung dieses Gesetzes geführt hat. Diese Revolution sei kurz charakterisiert: So ist etwa das menschliche Genom entschlüsselt, der Abschluss dieses berühmten "Human Genome"-Projektes ist bekannt gegeben worden, wir kennen heute die komplette DNA-Sequenz des menschlichen Genoms. Allerdings ist zu relativieren, dass man erst bei einigen Hundert bis tausend Genen wirklich sagen kann, welche Auswirkungen sie auf die Gesundheit haben. Man müsste also sehr viel eher vom Ende des Anfangs sprechen als von etwas anderem. Viele Fragen sind hier offen, viele Funktionen der Gene sind unklar, in vielen Fällen kann noch nicht klar vorausgesagt werden, welche Gesundheitsschäden auftreten, welche klinischen Symptome eine Rolle spielen werden.
Von besonderer Bedeutung sind für uns bei diesem Gesetz zwei Thematiken: Das eine ist die pränatale Diagnostik, die hier geregelt wird, das andere ist die so genannte präsymptomatische, prädiktive Diagnostik. Es sei hier nur so viel festgehalten: Mit dem Rückweisungsantrag Wäfler, der nachher noch zu diskutieren sein wird und der die pränatale Diagnostik ganz abschaffen will, wären wir sicher auf einem falschen Weg. Heute profitieren Hunderte und Tausende von Eltern von Betroffenen von den heute eingesetzten Untersuchungen. Es wäre aus unserer Sicht undenkbar, hinter diesen heutigen Stand zurückzugehen, wie es dieser Rückweisungsantrag möchte.
Was die präsymptomatische Diagnostik betrifft - auch das sei nicht verschwiegen -, ist noch heute nicht ohne weiteres klar, welche prädiktiven Aussagen wirklich gemacht werden können. Es ist unklar, wo wirkliche Präventions- oder Therapiemöglichkeiten vorhanden sind.
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Ohne Zweifel ist aus Sicht der FDP-Fraktion essenziell, dass die vorliegende Gesetzgebung die Menschenwürde der betroffenen Personen schützt, sicherstellt, dass die Untersuchungen quantitativ, qualitativ und ethisch in korrekter Art und Weise durchgeführt werden, und schliesslich - wie schon viele betont haben - verhindert, dass Menschen wegen ihres Erbgutes diskriminiert werden.
Für die FDP-Fraktion ist dies insgesamt eine gute Vorlage. Sie wird ihr beistimmen. Sie bittet Sie schon jetzt, den Einzelantrag Wäfler abzulehnen. Sie wird - davon wird bei den Artikeln 27 und 28 noch die Rede sein - dem Nachforschungsgebot Nachachtung verschaffen wollen, in der Meinung, dass es eine Symmetrie zwischen Versicherern und Versicherten braucht.
Ich bitte Sie im Namen der Fraktion einzutreten.