Studer Heiner · Nationalrat · 2004-03-15
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2004-03-15
Wortprotokoll
Als Fraktion sind wir in der WAK nicht vertreten, sonst wäre der Name unseres Fraktionsmitgliedes lediglich auf dem Nichteintretensantrag zu sehen, sicher nicht auf den Rückweisungsanträgen. Das möchte ich Ihnen kurz begründen.
Unsere Fraktion, die EVP/EDU-Fraktion, hat letzte Woche, nachdem sie wusste, was geschehen könnte, sich ernsthaft damit auseinander gesetzt. Was ist jetzt von der Sache her richtig und sauber? Wir wollen in diesem Zusammenhang eben nicht Abstimmungskampf machen, sondern eine sachgerechte Lösung finden.
Blenden wir kurz zurück: Obwohl man damals schon wusste, dass diese Vorlage im Schuss, im Hauruckverfahren, durch die eidgenössischen Räte genehmigt wurde und dass gewisse Dinge nicht korrekt und in Ordnung sind, wurde es trotzdem durchgezogen. Verständlicherweise wurden die Kantone dadurch provoziert. Deshalb haben auch verschiedenste Kantone das Referendum ergriffen. Wir sind froh, dass in einigen Kantonen gerade auch die Vertreter unserer Partei mitgeholfen haben, dass dieses Referendum - und natürlich auch das Referendum von Vertretern aus diesem Rat - zustande kam. Von daher war es klar, wogegen beide Referenden ergriffen wurden: Gegen diejenige Vorlage, die damals bekannt war. Der Bundesrat konnte auch richtigerweise nichts anderes tun - er konnte nichts anderes tun, auch wenn der Vorgänger unseres Finanzministers darüber gar nicht glücklich war -, als diese Vorlage eben dem Volk zu unterbreiten. Rechtzeitig wurde die Abstimmung angesagt. Nun, da alles schon am Laufen ist, werden zusätzliche Probleme und Fehler entdeckt. Es geht einfach aus rechtsstaatlichen Gründen nicht, irgendwie im Hauruckverfahren etwas zu bewerkstelligen, bei dem wir nämlich auch nicht genau wissen, ob es durchdacht ist und stimmt.
Von daher sind es folgende Gründe, die uns dazu führen, nicht nur Nichteintreten zu beantragen, sondern auch jeden Rückweisungsantrag abzulehnen, und zwar deshalb, weil es keinen zwingenden Grund gibt, irgendetwas in dieser Woche zu beschliessen.
Wenn die Vorlage nämlich am 16. Mai abgelehnt wird - was wir hoffen -, dann ist die gesetzliche Grundlage für den Ausgleich der kalten Progression, den auch wir wollen, gegeben. Es braucht keinen neuen Entscheid, die Gesetzgebung ist klar. Wenn die Vorlage angenommen wird - was wir nicht hoffen -, dann muss überlegt werden, was es weiter braucht, wenn das dann vollzogen werden muss.
Es gibt nichts anderes, als den Abstimmungskampf in dieser Sache nun korrekt weiterzuführen, für oder gegen die Vorlage am 16. Mai zu kämpfen und dann die Folgerungen zu ziehen. Denn auch wenn jetzt die Kantone in der Schlussphase angehört worden sind, so war der korrekte Ablauf der Vernehmlassung doch nicht gewährleistet. Denn zumindest hätte der Bundesrat diese Anhörung durchführen müssen, bevor er die Botschaft verabschiedete, damit die Einwände überhaupt noch hätten Eingang finden können. Die Vorlage zu verabschieden, dann noch darüber zu sprechen, sie dann an die Kommissionen zu leiten, die auch noch mit den Kantonsregierungen sprechen - das ist eine reine Farce, die nichts bringt. Also, die einzige saubere Lösung ist Nichteintreten.
Wir stimmen aber auch den Rückweisungsanträgen nicht zu, weil dann nämlich auch wieder ein Fehler gemacht würde. Sie wollen auch in einer Hauruckaktion präventive Aufträge erteilen, obwohl wir ja noch gar nicht wissen, was am 16. Mai geschieht. Von daher gesehen gibt es nur eine konsequente saubere Lösung: nicht einzutreten, den Abstimmungskampf weiterzuführen und dann wieder eine Folgerung zu ziehen.