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Walker Felix · Nationalrat · 2004-03-15

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-15

Wortprotokoll

Die Finanzkommission befasst sich gemäss Artikel 50 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes mit der Haushaltführung des Bundes. Dazu gehört neben der Beratung von Budget und Staatsrechnung unter anderem die Finanzplanung. Die vorliegende Botschaft des Bundesrates hat klare Auswirkungen auf den Finanzhaushalt und die Finanzplanung, weshalb sich die Finanzkommission an ihrer heutigen Sitzung damit zu befassen hatte.

Nach Artikel 50 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes kann die Finanzkommission zu Erlassentwürfen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen Mitberichte verfassen. Aufgrund der Ihnen bekannten knappen Zeitverhältnisse und der Ansetzung der Sitzungen war es ihr aber nicht möglich, einen Mitbericht an die vorberatende Kommission zu erstatten. Darum wendet sich die Finanzkommission direkt an den Rat, wie es ihr Artikel 49 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes ermöglicht.

Die Kommission beschloss nach einer eingehenden Diskussion mit 13 zu 9 Stimmen, sich mit der Vorlage zu befassen, also auf sie einzutreten. Dabei argumentierten die Befürworter hauptsächlich damit, dass diese Frage geklärt werden muss und dass sich die WAK und der Rat bereits zweimal damit befasst haben. Die ablehnenden Stimmen wandten sich vor allem gegen das überhastete und damit - wie sie antönten - unseriöse Vorgehen, insbesondere mit Blick auf die nicht erfolgte Anhörung der Kantone. Sie wiesen auch darauf hin, dass das Bundesparlament damit ein schlechtes Vorbild abgebe.

Welches sind nun die finanzpolitischen Auswirkungen der Vorlage? Ein wesentlicher Diskussionspunkt waren gerade diese Auswirkungen. Die Finanzkommission wurde durch Mitglieder, die in beiden Kommissionen sind, über die Entscheide der WAK in Kenntnis gesetzt. Sie diskutierte sowohl den Antrag der WAK, den Antrag Maitre wie auch den Minderheitsantrag Rey aus der WAK, und sie stimmte schliesslich über diese Anträge ab. Die Finanzkommission entschied sich mit 13 zu 8 Stimmen, dem Antrag der WAK zu folgen.

Für die Finanzkommission war entscheidend, dass Klarheit geschaffen wird und dass die Verunsicherung behoben wird - vor allem auch mit Blick auf das Zusammenwirken mit dem Steuerpaket. Aus finanzpolitischer Sicht ist sie davon ausgegangen, dass der Ausgleich der kalten Progression eigentlich so oder so stattfinden muss, weil er verfassungsmässig vorgegeben ist. Diese Frage war für die Mehrheit der Finanzkommission seit jeher klar, und es stand für sie auch nie zur Diskussion, dass sich hier Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt ergeben würden.

Die Finanzkommission hat auch festgestellt, dass der Mehrheitsantrag der WAK für das Jahr 2007 um 10 Millionen Franken günstiger als jener des Bundesrates ist, aber was noch wichtiger ist: In den Jahren 2008 und 2009 führt diese Variante zu weniger Ausfällen als diejenige des Bundesrates, die in unserer Kommission nicht aufgenommen und nicht diskutiert wurde. Natürlich wären weniger Ausfälle als jene, die im Antrag der WAK vorgesehen sind, im heutigen finanziellen Umfeld besser. Aber die eben angesprochene Klarheit ist auch in unserer aktuellen Situation von besonderem Wert.

Die Minderheit der Finanzkommission hat sich der Argumentation einer Stellungnahme des EJPD folgend für einen Ausgleich mit neuem Rhythmus ausgesprochen. Sie folgert deshalb, wie aus dem Minderheitsantrag Rey aus der WAK ersichtlich ist, dass mit dem Inkrafttreten des Steuerpaketes der Zähler für den Ausgleich der kalten Teuerung bzw. Progression auf null gestellt ist. Die nächste Kompensation der kalten Progression würde somit erst stattfinden, wenn die ab dem 31. Dezember 2003 aufgelaufene Teuerung 7 Prozent erreicht hat. Diese Variante hat keine Mindererträge zur Folge. Der Antrag geht davon aus, dass der Ausgleich der Teuerung via Steuerpaket gegeben ist. Im Übrigen ist auch die Minderheit sehr überrascht und enttäuscht, dass diese Frage erst jetzt und unter grösstem Zeitdruck aufgeworfen wird. Sie macht sich auch grosse Sorgen um die finanzpolitischen Auswirkungen nach 2007. Sie hat für den Unwillen der Kantone Verständnis.

Die Mehrheit der Kommission ist aus den oben genannten Gründen für Eintreten und empfiehlt Ihnen, der Übergangslösung, wie sie die WAK vorschlägt, zuzustimmen.