Baader Caspar · Nationalrat · 2004-03-15
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-15
Wortprotokoll
Die WAK des Nationalrates hat diese Vorlage an zwei Sitzungen beraten, am 11. März 2004 frühmorgens und heute Vormittag.
Zur heutigen Sitzung wurde auch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zu einem Hearing eingeladen. Sie verzichtete auf eine Teilnahme und liess stattdessen den Mitgliedern der WAK ihre schriftliche Stellungnahme, datiert vom 12. März 2004, zugehen, in welcher sich die KdK gegen das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen zum Ausgleich der kalten Progression aussprach. Dieses dringliche Vorgehen sei der Glaubwürdigkeit der Politik in höchstem Masse abträglich. Die Mehrheit der Kommission hat sich aber am 11. März 2004 und heute dafür ausgesprochen, der Bevölkerung gegenüber vor dem 16. Mai 2004 Klarheit zu verschaffen, wie die kalte Progression im Zusammenhang mit dem allfälligen Inkrafttreten des Steuerpaketes per 1. Januar 2005 im Bereich natürliche Personen und Stempelsteuern und per 1. Januar 2008 im Bereich der Wohneigentumsbesteuerung auszugleichen ist.
Am 11. März 2004 hat die Mehrheit der Kommission mit 16 zu 9 Stimmen Eintreten beschlossen und sämtliche Rückweisungsanträge ebenfalls mit 16 zu 9 Stimmen abgewiesen. Es kann nach Meinung der Mehrheit nicht sein, dass der verfassungsmässige Anspruch auf Ausgleichung der kalten Progression einfach mit Inkrafttreten der Steuergesetzrevision als abgegolten zu betrachten ist, da nicht alle Steuerpflichtigen von der Revision gleichermassen profitieren. Würde der Ausgleich der kalten Progression verweigert, würden vor allem die Alleinstehenden und Konkubinatspaare ohne Kinder zusätzlich belastet. Zu erwähnen ist auch, dass die Kantone bereits bisher um den bevorstehenden Ausgleich der kalten Progression per 1. Januar 2007 gemäss Artikel 215 DBG wussten - oder zumindest hätten wissen müssen - und diese Tatsache bei entsprechender Vorsicht in ihren Finanzplänen hätten berücksichtigen müssen. [PAGE 325]
Die Mehrheit der Kommission stimmte für den Ausgleich der kalten Progression. Allerdings folgte sie nicht dem Bundesrat, sondern gab einer Variante mit einer Übergangsbestimmung den Vorzug, die möglichst nahe am heutigen Gesetzestext von Artikel 215 DBG liegt.
Konkret bedeutet dies, dass entgegen der bundesrätlichen Lösung der Ausgleich nicht zu einem Satz von 6,5 Prozent, berechnet auf der Teuerung Ende 2004, vorgezogen werden soll, sondern dass die Anpassung erst dann zu erfolgen hat, wenn die Teuerung effektiv 7 Prozent, gerechnet seit dem 31. Dezember 1995, erreicht hat; dies wird voraussichtlich im Jahre 2005 der Fall sein, sodass die Anpassung entsprechend Artikel 215 Absatz 2 DBG per 1. Januar 2007 erfolgen dürfte. Obschon die Art und Weise der Berechnung dieses Progressionsausgleichs gemäss Artikel 215 Absatz 2 DBG Sache des Bundesrates ist, wollte die Kommission Klarheit und hat sich wie folgt ausgesprochen:
1. Bei ihrer Variante ist der neue Tarif voll der Teuerung, z. B. von 7,6 Prozent, anzupassen.
2. Die mit der Steuergesetzrevision neu eingeführten Abzüge sind lediglich ab Inkraftsetzung des Steuerpaketes, d. h. nur der ab dem 1. Januar 2005 der aufgelaufenen Teuerung anzupassen.
3. Die Abzüge, die es schon bisher gab, d. h. insbesondere der Kinderabzug, sind nach der Staffelmethode wie folgt anzupassen: Für die Zeit vom 31. Dezember 1995 bis zum 1. Januar 2005 ist der alte Abzug von 5600 Franken der Teuerung von z. B. 6,5 Prozent bis Ende 2004 anzupassen. Der so erhaltene Betrag ist zu dem Betrag zu addieren, der sich errechnet, wenn der neue Kinderabzug von 9300 Franken mit der vom 1. Januar 2005 bis zum massgebenden Zeitpunkt aufgelaufenen Teuerung multipliziert wird. Die so erhaltene Summe ist dann zum neu erhaltenen Kinderabzug von 9300 Franken hinzuzurechnen.
Diese Erörterungen machte die Kommission zuhanden der Materialien und liess sich auch vom Bundesrat bestätigen, dass dieser den Mehrheitsantrag der Kommission so verstehen würde.
Die Minderheit der Kommission wollte auf einen Ausgleich der kalten Progression gänzlich verzichten oder höchstens die alten Abzüge anpassen - dies ganz klar aus Gründen der geringeren Steuerausfälle, aber auch in der Meinung, dass die Teuerung lediglich auf den alten Abzügen angefallen sei. Hierzu ist zu bemerken, dass bei der Diskussion des Steuerpaketes in der WAK immer die Zahlen von 1995 die Basis für die Feststellung der neuen Abzüge und Tarife waren.
Einig war man sich in der Diskussion darüber, dass die Abzüge im Zusammenhang mit der Revision der Wohneigentumsbesteuerung nicht der Teuerung anzupassen seien, da dort ein grundlegend neues System geschaffen worden ist und ein Systemwechsel stattgefunden hat.
Aus diesen Gründen bittet Sie die Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und allfällige Rückweisungsanträge abzuweisen.