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Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-03-16

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-03-16

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion ist sich einig: Dieses Gesetz darf nur dann verabschiedet werden, wenn eine griffige Schutznorm zugunsten der Arbeitnehmenden - von Frauen und Männern - in das Gesetz Eingang findet. In diesem Sinne ist unbestritten, dass der Minderheitsantrag Gysin Remo unterstützt werden muss. Dessen Unterstützung bildet eine Conditio sine qua non für die Unterstützung der ganzen Vorlage. Ebenso werden wir dem Rückweisungsantrag Daguet zustimmen.

Wir sind indessen gespalten in Bezug auf die Frage des Eintretens. Eine findige Journalistin oder ein findiger Journalist hat in der "SonntagsZeitung" denn auch bereits gefragt, ob denn jetzt die Grünen schon so weit seien wie die CVP, nämlich in der Meinungslosigkeit erstarrt. Dem ist, ich kann Sie beruhigen, nicht so. Wir sind eine Fraktion der harten, emsigen und innovativen Debattierer, und Geschichten, die das Leben schreibt, sind eben manchmal so, dass sie im Patt enden. Das war in der grünen Fraktion nun einmal so, weshalb es mir obliegt, beide Standpunkte kurz darzulegen.

Ein Teil der Fraktion plädiert klarerweise für Nichteintreten. Er ist der Meinung, dass es nicht sein kann, dass über diese Initiative Hegetschweiler eine zusätzliche Deregulierung ins Arbeitsgesetz Eingang findet. Diese zusätzliche Deregulierung widerspräche der Intention der letzten Volksabstimmung über das Arbeitsgesetz. Es bestehe sodann kein Bedürfnis nach einer Verlängerung des Status quo. Die "Reinhaltung" - gewissermassen - des Sonntages sei nicht nur aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch aufgrund der prekären Arbeitsverhältnisse des Verkaufspersonals notwendig und dringend. Mit einem Nichteintreten behalte die Gewerkschaftsbewegung überdies letztlich das Pfand, tatsächlich in die Steuerung der Arbeitsverhältnisse eingreifen zu können, besser in der Hand. Natürlich trifft auch zu, was Herr Kollege Aeschbacher in seiner bekannten kulturkritischen Art dargetan hat, und natürlich findet auch ein Kampf zwischen verschiedenen Sparten des Handels statt. Natürlich ist der Detailhandel tatsächlich ein schützenswerter Teil.

Der Teil der Fraktion, der für Eintreten plädiert, meint, der Status quo sei im Interesse des öffentlichen Verkehrs. Es geht ja nicht um Orte irgendwo in der Grauzone, sondern um Zentren des öffentlichen Verkehrs und des öffentlichen Lebens. Bahnhöfe sind nicht nur Zentren des öffentlichen Verkehrs, sondern sie sind auch urbane Lebenszentren. Bahnhöfe müssen besser behandelt werden denn Tankstellen und andere Sparten, die heute profitieren. Es kann nicht sein, dass am Schluss Bahnhöfe die schlechteren Karten haben als der ausufernde Privatverkehr, dass am Sonntag Raser auf den Strassen gegenüber Kundinnen und Kunden an Bahnhöfen privilegiert werden.

Die Aufhebung des Status quo würde sodann auch zu reichlich paradoxen Situationen führen: Es würde ja dann nach dem Verkaufssortiment und nicht nach der Örtlichkeit des Bahnhofs entschieden, ob in Bahnhöfen weiter angeboten werden darf. Mithin kann die Frage gestellt werden, ob nicht eine Legiferierung, die den Bahnhof als Ort bestimmt, eine Normierung im Arbeitsgesetz, der heutigen Sortimentsregulierung nach Eisenbahngesetz vorzuziehen ist, die nicht nur zu Ungleichheiten, sondern auch zu manchem Paradox führt.

Sodann stellt sich die Frage: Kann die Überwindung der prekären Arbeitsverhältnisse besser über die Verweigerung, d. h. das Nichteintreten, oder gewissermassen über "Rein in das Spiel", über das Game im Game bewerkstelligt werden? Der Teil unserer Fraktion, der für Eintreten ist, meint, wer rein in das Spiel gehe, habe letztlich die besseren Karten. Aber unbestritten ist - hier hat Herr Daguet natürlich Recht -: Wir können jetzt nicht jeden Tag ein neues Eilgesetz durchboxen und historisch gewachsene Anforderungen an den Gesetzgebungsprozess einfach ausser Acht lassen, weil ein Herr Hegetschweiler eine parlamentarische Initiative gemacht hat und einige allzu Schnelle, allzu Emsige meinen, man müsse da die Regeln der Vernehmlassung nicht einhalten. Es braucht eben die seriöse Abklärung - bei den Gewerkschaften, bei den Kantonen -, das ist Teil der üblichen Gesetzgebung.

Sodann hat die Minderheit Gysin Remo einen sinnvollen, nötigen Antrag gestellt. Nun sagen Sie uns, Herr Hegetschweiler, Sie seien nicht nur ein Freund der Bahnhöfe, sondern auch ein Freund des Verkaufspersonals. Das heisst, Sie tun so, als ob Sie in deren Sinn legiferieren würden. Diese Lackmusprobe müssen Sie aber hier und jetzt bestehen, denn Ihre gesetzgeberische Intention ist nur dann tunlich und akzeptabel, wenn Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen. Wer heute dem Minderheitsantrag Gysin Remo nicht zustimmt, der sagt in diesem Hause klipp und klar: Es geht nur um Kommerz und Verkauf; Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerinteressen sind zweitrangige Angelegenheiten. Wer so denkt, verdient gesetzgeberisch keine Unterstützung.

Ich hoffe, dass auch die CVP-Fraktion - gerade sie, die so grossen Wert auf Sonntagsschutz und auf die Überwindung prekärer Arbeitsverhältnisse legt - dieser Vorlage nur zustimmt, wenn der Minderheitsantrag Gysin Remo unterstützt wird. Andernfalls ist es eine parlamentarische Initiative Hegetschweiler, die nichts anderes als deregulieren will.