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Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-03-17

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-17

Wortprotokoll

Obwohl es allgemein bekannt ist, möchte ich im Sinne der Transparenz nochmals offen legen, dass ich Vizepräsident des Verwaltungsrates der Swiss Life bin. Ich werde mich in der Detailberatung der Zurückhaltung befleissigen, gestatte mir aber beim Eintreten, namens der FDP-Fraktion zu einigen Grundsätzen Stellung zu nehmen.

Für uns steht im Vordergrund, dass mit dieser Revision den zentralen Pfeilern eines intakten Versicherungswesens Rechnung getragen wird, und das sind zweifellos die finanzielle Stabilität, die Berechenbarkeit und die Transparenz. Mit der vorliegenden Revision beider Gesetzeswerke wird nach Meinung der FDP diesen zentralen Anforderungen Rechnung getragen. Darüber hinaus sind wir auch der Meinung, dass der Rechtsentwicklung, die im europäischen Raum stattgefunden hat, richtigerweise ebenfalls Rechnung getragen worden ist. Es ist in mehrfacher Hinsicht wichtig, dass wir auch diese grenzüberschreitende Dimension in diese Revision einbeziehen.

Lassen Sie mich zunächst noch einige generelle Bemerkungen machen. In den vergangenen Jahren ist im Rahmen von Börsenturbulenzen, aber auch wegen dem Fehlverhalten Einzelner und wegen mangelnder Transparenz in Bezug auf das Versicherungswesen, insbesondere aber mit Bezug auf die zweite Säule ein Klima erheblichen Misstrauens entstanden. Dies ist nachvollziehbar. Wo immer man auch steht: Ich glaube, man muss rückblickend konstatieren, dass da und dort mangelnde Sensibilität vorgeherrscht hat und dass da und dort Fehler gemacht worden sind.

Wir sind aber der Meinung, dass sich die Revision dieser beiden wichtigen Gesetze an den erwähnten zentralen Pfeilern zu orientieren hat und - für die FDP ganz wichtig - dass sie sich am Dreisäulenprinzip auszurichten hat. Wir werden daher bei den einzelnen Anträgen vor allem beurteilen, ob sie im Grundsätzlichen dieses Dreisäulenprinzip unterstützen und ob sie im Bereich Kosten/Nutzen dazu angetan sind, in diesem Markt auch in Zukunft eine breite Palette von Wettbewerbern aufrechtzuerhalten. Ausreichender Wettbewerb, nebst der Transparenz und nebst der finanziellen Solidität, ist eine ganz zentrale Dimension.

Im Vordergrund stehen für uns die folgenden Postulate:

1. Wir stimmen all jenen Änderungen zu, die die Aufsicht stärken helfen, und zwar nicht nur im formellen Sinn, sondern auch im Sinne einer umfassenden Aufsicht über die Risiken. Es geht ja hier - im Vergleich mit dem Bankenwesen - um eine noch viel komplexere Kontrolle, weil die Risiken eine sehr langfristige Dimension haben.

2. Wir unterstützen die Verbesserungen zugunsten der Transparenz vollkommen; wir unterstützen - es ist bereits erwähnt worden - all die anbegehrten Verbesserungen in Bezug auf die Informationspflicht und somit auch einen verbesserten Verbraucherschutz. Gerade in diesem von latentem Misstrauen getragenen Geschäft ist Transparenz eine zentrale, notwendige vertrauensbildende Massnahme.

3. Wir unterstützen die verstärkten Anstrengungen zugunsten der Solvenz. Die Solvenz soll bekanntlich noch stringenter gehandhabt werden, sie soll auch den international üblichen neuen Standards Rechnung tragen. Ich glaube, wir müssen hier zu dieser Strenge Ja sagen. Im Sinne der Fairness muss man dann aber auch sagen, dass diese Bestimmungen die Kapitalbedürfnisse in Zukunft noch mehr [PAGE 377] steigern werden - das ist das eine -, und man muss nach aussen sagen, dass die Performance-Möglichkeiten letztlich gegenüber den Versicherungsnehmern beschränkter sind, weil die Parameter in Bezug auf die Risikofähigkeit der einzelnen Anbieter eingeschränkt sind.

4. Das betrifft die Überschussbeteiligung: Auch dort sind wir der Meinung, dass das Gläserne der Bestimmungen, wie sie jetzt in Artikel 37 festgelegt sind, richtig ist. Wir haben in der Kommission der Fixierung der "legal quote" von 90 Prozent auf Gesetzesebene zugestimmt. Wir haben dies vor allem auch aus psychologisch-politischer Sicht so gemacht, weil wir der Meinung waren, die Öffentlichkeit, die Versicherten, sollen diesen unmissverständlichen Willen des Gesetzgebers nach einer klar fixierten minimalen Überschussbeteiligung spüren.

Nun liegt ein Antrag vor, diese Kompetenz wieder an den Bundesrat zurückzugeben. Ich glaube, hier sind wir offen, wie man das letztlich regelt. Entscheidend ist, dass die Klarheit und die Transparenz gerade in diesem sensiblen Bereich der Überschussbeteiligung vorherrschen. Sollten Sie heute der Fassung der Kommissionsmehrheit zustimmen, dann lehnen wir allerdings den Antrag der SGK ab. Denn wenn man das auf Gesetzesstufe regelt, wie wir als Kommission das wollen, dann müssen wir, wie das in allen Ländern üblich ist, diese Überschussbeteiligung aufgrund des Bruttoprinzips berechnen. Wir werden, falls es dann nötig ist, sicher in der Detailberatung darlegen, dass Sie mit dem Nettoprinzip weder den Versicherten noch der finanziellen Solidität einen Dienst erweisen; es kann schlichtweg mathematisch so nicht gemacht werden.

5. Wir unterstützen auch die Massnahmen zugunsten von mehr Wettbewerb. In diesem Sinne ist es auch richtig, dass wir, wie in den anderen EU-Ländern, die präventive Produktekontrolle nicht mehr betreiben. Ausnahmen sind hier im sensiblen Bereich der zweiten Säule und bei der sozialen Krankenversicherung festgelegt. Aber sonst - im Sinne der Innovation, im Sinne des Wettbewerbes - sind wir der Meinung, dass es für die präventive Produktekontrolle keinen Platz mehr gibt.

6. Wir unterstützen auch die Verbesserungen in Richtung Stärkung der Corporate Governance auf Unternehmensebene. Wir sind ganz eindeutig der Meinung, dass bei aller Verstärkung der Aufsicht, bei aller Verstärkung und erhöhten Professionalität der externen Revisionsstellen, die unternehmerische Corporate Governance gestärkt werden muss.

Zusammenfassend: Die FDP-Fraktion stimmt für Eintreten auf beide Vorlagen. Die FDP-Fraktion wird in beinahe allen Fällen der Kommissionsmehrheit zustimmen. Wir sind uns bewusst, dass mit der Revision des VAG ein wichtiger Schritt zum Schutz der Versicherten und zugunsten einer verstärkten finanziellen Solidität gemacht worden ist. Wir sind aber auch der Meinung, dass noch einiges vor uns liegt. Wir glauben letztlich, dass wir für alle Anbieter im Bereich der zweiten Säule auf der Basis des Kapitaldeckungsverfahrens eine einheitliche Aufsicht haben müssen. Dies letztlich aus Gründen der Effizienz und aus der Überlegung heraus, dass alle Anbieter, die Vorsorgemodelle für die zweite Säule machen, gleich lange Spiesse haben und die gleichen regulatorischen Aufsichtskriterien erfüllen müssen. In diesem Sinne wird die Arbeit weitergehen. Im Rahmen der Finanzmarktaufsicht wollen wir letztlich eine Regelung, bei der alle Anbieter, die wie gesagt nach dem Kapitaldeckungsverfahren arbeiten, einer gemeinsamen strengen Aufsicht unterstellt sind.