Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-17
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-17
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, der Mehrheit zu folgen, obschon der Bundesrat eigentlich auch am Antrag der Mehrheit nicht reine Freude hat.
Der Wegfall der präventiven Produktegenehmigung - lassen Sie mich das eingangs klar sagen - bedeutet in keiner Art und Weise den Wegfall der Aufsicht. Der Bundesrat wird, das kann ich Ihnen zusichern, in der Aufsichtsverordnung klare Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen und der Prämientarife erlassen. Diese werden vollständig den bisherigen Kriterien der Produktegenehmigung durch das BPV entsprechen. Das BPV wird, das kann ich Ihnen zusichern, auch künftig intervenieren, wenn es Unzulänglichkeiten feststellt.
Die Minderheit verlangt jetzt aber, dass man die Produktekontrolle wieder generalisiert. Dieses "wieder" suggeriert, dass wir jetzt eine allgemeine Präventivkontrolle durchführen, und das ist nicht der Fall. Mit einer umfassenden präventiven Produktekontrolle - lassen Sie es mich etwas dramatisch sagen - würden wir wieder in die "Steinzeit" der Versicherungsaufsicht zurückversetzt, nämlich in eine Zeit vor fünfzig Jahren, als wir den Versicherungsunternehmen noch nichts zutrauten, weil sie vielleicht auch zu wenig in der Lage und fähig waren bzw. nicht über das nötige Know-how verfügten, Bedingungen und Tarife auszuarbeiten. Diesen Fehler sollten wir nicht machen. Auch im Rahmen der OECD, im Rahmen internationaler Entwicklungen, im Rahmen der EU geht heute die Tendenz in die andere Richtung. Mit der EU haben wir im Schadenversicherungsabkommen vereinbart, für so genannte Grossrisiken keine präventive Produktegenehmigung mehr vorzuschreiben. Als Grossrisikoversicherungen - das ist klar definiert - gelten u. a. Transportversicherung, Schifffahrtshaftpflicht, Kredit- und Kautionsversicherung im Industriesektor, aber auch Verträge mit so genannten Industriekunden.
Denken Sie auch daran - diese Nebenbemerkung ist vielleicht nicht unwichtig -, dass aufgrund des Versicherungsabkommens mit dem Fürstentum Liechtenstein schon jetzt liechtensteinische Versicherer ihre Produkte ohne präventive Genehmigung in der Schweiz verkaufen dürfen; denn Liechtenstein führt, entsprechend den EU-Regeln, keine präventive Produktekontrolle durch. Die Wiedereinführung der präventiven Produktekontrolle für sämtliche Versicherungszweige bedeutet für die Schweizer Versicherer einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber allen ausländischen Konkurrenten.
Wir möchten an sich diese präventive Kontrolle vollständig aufheben, und daher ist der Bundesrat mit der Mehrheit Ihrer Kommission einverstanden, obwohl er eigentlich lieber noch weiter gegangen wäre.