preparatory:AB 41607
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17
Wortprotokoll
Mit dieser Gesetzesvorlage bekommt der verantwortliche Aktuar oder die verantwortliche Aktuarin eine ganz zentrale Stellung; dies insbesondere, weil wir ja vom Grundsatz her - nach Ihren Beschlüssen - jetzt von der präventiven Tarifkontrolle zur nachträglichen Kontrolle übergegangen sind. Das hat zur Konsequenz, dass der Aktuar oder die Aktuarin die Funktion der präventiven Kontrolle in der Unternehmung selber wahrnehmen muss. Der verantwortliche Aktuar oder die verantwortliche Aktuarin ist gleichsam das Scharnier zwischen der Unternehmung und der Aufsichtsbehörde. Es wird hier gleichsam ein Teil der Aufsicht von der staatlichen Instanz an ein privates Organ delegiert.
Gestatten Sie mir hier, Herr Bundesrat, noch eine Bemerkung zur Gesetzessystematik des VAG - es ist ja eine Totalrevision -: Ich hätte es sehr begrüsst, wenn in diesem Gesetz eine klare Definition der Begriffe aufgenommen worden wäre, sodass sich das Gesetz auch aus sich selber heraus erklärt hätte, und zwar nicht nur für die Spezialisten der Branche; das einfach mein Wunsch für das nächste Gesetzgebungsprojekt Ihres Departementes.
Im Vorentwurf war aufgrund der Bedeutung des verantwortlichen Aktuars vorgesehen, dass er in jenen Fällen, in denen die Unternehmung auf einen Missstand nicht reagiert, die Aufsichtsbehörde zu informieren hat. Ich möchte das mit meinen Minderheitsanträgen wieder aufnehmen. Der Normalfall wäre dann der Weg, dass der verantwortliche Aktuar oder die verantwortliche Aktuarin die Geschäftsleitung informiert, sodass diese handelt. Ist das nicht der Fall, so kommt Absatz 2bis zum Tragen: Dann wird die verantwortliche Aktuarin den Verwaltungsrat und die Revisionsstelle informieren. Wenn dann immer noch keine Massnahmen getroffen werden, dann muss der verantwortliche Aktuar oder die verantwortliche Aktuarin an die Aufsichtsbehörde gelangen.
Damit Sie sehen, welche Bedeutung das hat, möchte ich Sie auf die Botschaft hinweisen, wo Sie auf Seite 3818 aufgelistet finden, welche Funktionen der verantwortliche Aktuar oder die verantwortliche Aktuarin hat. Ihre Aufgabe ist es, die finanziellen Folgen der Versicherungstätigkeit richtig einzuschätzen, die Befolgung der gesetzlichen Regeln und der Vorschriften in Bezug auf die Solvenz des Unternehmens sicherzustellen. Sie sehen hier: Ihre Bedeutung ist fast grösser als die der Revisionsstelle.
Ich bitte Sie also: Folgen Sie meinen Anträgen, und folgen Sie damit auch den Intentionen, wie sie im Vorentwurf vorgesehen waren, nämlich dass der verantwortliche Aktuar oder die verantwortliche Aktuarin die Kompetenz bekommt, bei Missständen die Aufsichtsbehörde zu informieren. Das wird schliesslich auch die Stellung des Aktuars oder der Aktuarin in der Unternehmung stärken, weil sie damit viel [PAGE 387] unabhängiger wird, als es im bundesrätlichen Vorschlag vorgesehen ist.