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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2004-03-17

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17

Wortprotokoll

Offenbar werden jetzt verschiedene Anträge, die materiell eigentlich nichts oder nur beschränkt etwas miteinander zu tun haben, gemeinsam behandelt. Das macht es etwas schwierig, überhaupt eine Debatte über die einzelnen Punkte zu führen.

Frau Egerszegi hat vorhin namens der SGK ein Problem angesprochen, das auf einem anderen Gebiet liegt und vor allem begründet ist durch die abenteuerlichen Vorstellungen des BPV, den Begriff "Überschuss" vollkommen neu zu definieren, wie es niemand - schon gar nicht der [PAGE 393] Gesetzgeber - tun würde. Ein "Überschuss" meint den Ertrag minus die Kosten; wenn dann positiv etwas übrig bleibt, ist das der "Überschuss", der jetzt in Richtung Bruttoertrag umdefiniert werden soll. Das will der Antrag der SGK verhindern.

Beim Antrag der Minderheit zu Artikel 37 Absatz 2 Buchstaben g und gbis geht es darum, den Ausweis der Abschluss- und der Verwaltungskosten auseinander zu nehmen; wir verlangen, dass die beiden Positionen getrennt ausgewiesen werden müssen. Hier geht es um ein Anliegen der Transparenz im Sinne der 1. BVG-Revision. Es ist so, dass schon die Verwaltungskosten teilweise exorbitant sind und je nach Versicherer stark differieren. Insoweit ist es schon deshalb sinnvoll, die entsprechenden Kosten getrennt auszuweisen, damit Klarheit darüber besteht, wo die Kosten übertrieben sind. Noch wichtiger ist es, die so genannten Abschlusskosten separat auszuweisen, weil dort die Lage noch schlimmer ist.

Wir haben in der vorberatenden Kommission, der WAK, eine Zusammenfassung eines Berichtes der Aon Chuard Consulting AG zuhanden des BPV erhalten. Dort ist eben zu lesen, dass die Kosten für die Kapitalanlage sich sehr stark unterscheiden. Auch die Kosten für den Abschluss - die Provisionen, die für Verträge bezahlt werden - unterscheiden sich bei diesen Verträgen sehr stark. Man muss auch sagen, dass das ein missbrauchsträchtiger Punkt ist. Wir haben bei diesen Provisionen Praktiken bis hin zu "kick backs", die an die Grenze von Korruption gehen. Wenn die Kosten, die für die berufliche Vorsorge - beispielsweise für Versicherungsmakler - anfallen, nicht offen gelegt werden, können es die betroffenen Betriebe, aber auch die betroffenen Belegschaften, die das am Schluss auf Franken und Rappen zu bezahlen haben, nie herausfiltern, was worauf zurückzuführen ist. Am Schluss wird das dann immer von einem Mantel des Schweigens zugedeckt. Hier ist die Voraussetzung der Verhinderung von Missbräuchen, die Transparenz, erst dann gegeben, wenn ein separater Ausweis dieser Kosten - hier der ausgerichteten Provisionen - erfolgt. Dann ist es auch möglich, denjenigen das Handwerk zu legen, die hier missbräuchliche Gewinne erzielen, die am Schluss von den Versicherten bezahlt werden müssen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie namens der Kommissionsminderheit, die Transparenz dadurch zu ermöglichen, dass Verwaltungskosten und Abschlusskosten separat auszuweisen sind.