Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2004-03-17
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17
Wortprotokoll
In Artikel 3 wird die Informationspflicht des Versicherers festgehalten und definiert. In Artikel 3a geht es darum, festzuhalten, welche Rechte die Versicherten bei Verletzung der Informationspflicht durch den Versicherer haben. Absatz 1 legt fest, dass die Versicherungsnehmerin berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. Absatz 2 regelt die Frist, innert welcher der Vertrag gekündigt werden kann. Richtig ist, dass die Kündigung nicht rückwirkend gilt. Dies ist ebenfalls in Absatz 1 festgehalten. Es geht also nur noch darum, bis wann die Versicherungsnehmerin den Vertrag kündigen darf. Der Bundesrat schlägt vor, dass dies bis zwei Jahre nach Vertragsschluss - nach Vertragsschluss! - möglich sein soll; der Ständerat und mit ihm die Mehrheit der WAK möchten, dass das Kündigungsrecht ein Jahr nach der Pflichtverletzung - nach der Pflichtverletzung! - erlischt.
Ich möchte Sie hier bitten, das Recht der Versicherten höher zu gewichten als das Jammern der Versicherer darüber, dass sie es nicht schätzen würden, wenn die Verträge in der Schwebe blieben. Wenn eine Versicherungsnehmerin bei Versicherungsabschluss nicht pflichtgemäss informiert wurde, dies aber erst geraume Zeit später erfährt, so muss sie den Vertrag doch kündigen können. Versicherer, die ihrer Informationspflicht nachkommen und sie korrekt erfüllen, haben keine Verträge "in der Schwebe". Sie müssen keine Kündigung gemäss Artikel 3a Absatz 2 fürchten. Wir müssen hier also nicht die Versicherer schützen. Denn wenn sie ihre Arbeit richtig tun, kann ihnen nichts passieren. Wir müssen die Versicherungsnehmer und -nehmerinnen schützen. Daher ist die absolute Frist der Verjährung zu streichen. Es muss doch möglich sein, den Vertrag zu kündigen, wenn man erst 13 Monate nach Vertragsabschluss von einer Verletzung der Informationspflicht erfährt. Das ist nach der Fassung der Mehrheit der WAK und des Ständerates nicht möglich.
Ich bitte Sie, hier diese absolute Frist zu streichen und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.