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Schenk Simon · Nationalrat · 2004-03-18

Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-18

Wortprotokoll

Seit dem 1. Januar 1998 ist der Schweizer Fernmeldemarkt liberalisiert. Seit der Marktöffnung in der Telekommunikation sind die Preise stark gesunken: um 70 Prozent für internationale Gespräche, um 60 Prozent für nationale Gespräche und um rund 30 Prozent für den Mobilfunk. Die neue Situation hat zwar zu einem Stellenabbau bei der Swisscom geführt; dafür haben die neuen Anbieter rund 3000 neue Stellen geschaffen, sodass heute insgesamt 600 Personen mehr in dieser Branche tätig sind. Die anfänglichen Befürchtungen, dass die Bewohner von Randregionen nach der Liberalisierung benachteiligt würden, trafen nicht ein, denn auch in Randregionen hat sich die Versorgung sowohl bei den Festanschlüssen wie beim Mobilfunk und bei den Breitbandanschlüssen deutlich verbessert.

Mit der Teilrevision des FMG möchte man die weiter gehende Liberalisierung des Marktes regeln. Mit der vom Bundesrat verabschiedeten Vorlage sollte die Öffnung der so genannten letzten Meile auf eine gesetzliche Basis gestellt werden. Die Entbündelung der letzten Meile ist [PAGE 437] gewissermassen das Herzstück der vorgeschlagenen Teilrevision. Die Swisscom soll dabei verpflichtet werden, ihre Hausanschlüsse gegen Entschädigung auch der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen. In der Vorlage sind auch Elemente des Konsumentenschutzes enthalten: So möchte man etwa dem missbräuchlichen Umgang mit den Mehrwertdienstnummern, den 0900-Nummern, mit Preisobergrenzen und anderen Einschränkungen den Kampf ansagen. Weiter geht es auch darum, die unerwünschte Massenwerbung, das so genannte Spamming, nur noch zu erlauben, wenn der Adressat explizit sein Einverständnis gegeben hat.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die weitere Liberalisierung mit der vorgeschlagenen Teilrevision vorangetrieben werden kann, dass Konsumenten und Wirtschaft punkto Preis und Leistung profitieren können und auch der Service public gewährleistet ist.

In der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen haben wir uns in zwei Sitzungen mit der Revision des FMG befasst. Nach ausführlichen Hearings und der Eintretensdebatte entschied die Kommission in der Sitzung vom 10. Februar 2004 mit 15 zu 7 Stimmen, nicht auf die vorgeschlagene Gesetzesänderung einzutreten. Die später eingereichten Rückweisungsanträge lagen in der Kommission so nicht vor, sodass ich hier auch nicht darauf eingehen kann. Die Kommissionsmehrheit hat den Nichteintretensentscheid mit folgenden sechs Argumenten begründet:

1. Keine Überregulierung: Es muss das oberste Ziel sein, für die Bevölkerung und die Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hoch stehende Fernmeldedienste anzubieten. Beim Versuch, die Gesetzeslücken im bestehenden FMG zu schliessen, hat man jedoch über das Ziel hinausgeschossen. Gewisse Regulierungen in der Vorlage erscheinen der Mehrheit der Kommission überflüssig, da sie bereits in anderen Gesetzen vorgenommen wurden. Dabei wurde etwa das Kartellgesetz, das allgemeine Wettbewerbsrecht oder - in Anbetracht der eingereichten Anträge aus dem linken Lager - auch das Arbeitsgesetz erwähnt.

Weiter wurde eingebracht, dass das geltende FMG erst seit rund fünf Jahren in Kraft sei und dessen Wirkung noch nicht in allen Punkten ausgeschöpft sei. Die Tatsache, dass kürzlich die Weko wegen den im Vergleich zum Ausland zu hohen SMS-Preisen aktiv wurde, zeigt, dass dieses Argument sicher seine Berechtigung hat.

Auch die Absicht, eine eidgenössische Kommunikationskommission zu schaffen, erschien vielen Kommissionsmitgliedern überflüssig. Eigentlich müsste es die Aufgabe der Weko sein, das Funktionieren des Wettbewerbes zu garantieren. Wenn man schon liberalisieren möchte, könnte sicher auf eine zusätzliche, spezialisierte Behörde verzichtet werden.

2. Als zweiten Grund für den Nichteintretensentscheid stellte die Kommissionsmehrheit fest, dass zwischen dem FMG und dem RTVG eine gewisse Parallelität besteht. Zum Zeitpunkt, als die KVF Nichteintreten beschloss, war noch nicht bekannt, was mit dem RTVG passieren würde. Man war ganz allgemein der Meinung, dass man zuerst wissen wollte, wie dann das revidierte RTVG aussehen würde, bevor man auf eine allfällige Revision des FMG eintreten wollte. Jetzt, nach der ersten Lesung des RTVG in unserem Rat, ist die Sache so aufgegleist, dass die beiden Vorlagen aufeinander abgestimmt werden können.

3. Die so genannte Entbündelung der letzten Meile ist sicher die Schlüsselstelle in dieser Gesetzesvorlage. Die Neuregelung soll den Swisscom-Konkurrenten den direkten Zugang über das Kupferkabel zu den Haushalten ermöglichen. Es ist nicht so, dass alle Kommissionsmitglieder, welche der Mehrheit angehören, die Monopolstellung der Swisscom bei den Hausanschlüssen einfach zementieren wollen. Es ist aber durchaus denkbar, dass diese Entbündelung auch auf der Verordnungsebene erfolgen kann. Eine entsprechende Verordnung hat der Bundesrat bereits verfügt, sodass eigentlich der Weg zur Entbündelung auch ohne Gesetzesänderung offen ist.

Die Öffnung der letzten Meile gilt im internationalen Vergleich als Massstab für die Liberalisierung im Telekommunikationsbereich. Die Schweiz liegt hier im internationalen Vergleich eher zurück, weshalb die Idee des Bundesrates einer Öffnung grundsätzlich gut ist. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit geht sie allerdings im Revisionsentwurf eher zu weit. Dass Swisscom im Besitz der letzten Meile ist, ist sicher nicht ein Idealzustand; das ist auch aus ordnungspolitischen Gründen unverständlich. Andererseits muss das Konsumenteninteresse im Mittelpunkt stehen, was die Perspektive einigermassen verändert.

Ob der Markt dann nach erfolgter Entbündelung besser spielen würde, ist für die Kommissionsmehrheit nicht so sicher, denn der Blick ins Ausland zeigt mehrheitlich ein anderes Bild. So ist etwa in den USA die Entbündelung der letzten Meile weitgehend erfolgt, jedoch nur für einen ganz geringen Teil der Hausanschlüsse umgesetzt worden. Im EU-Durchschnitt liegt der Anteil der entbündelten Linien nach knapp drei Jahren Entbündelungspflicht bei nur gerade 1,4 Prozent.

4. Es wurde auf die technische Weiterentwicklung hingewiesen. Es stellt sich die Frage, ob die gängige Vorstellung von einer Grundversorgung mittels Hausanschluss in Zukunft überhaupt noch den realen Gegebenheiten entspricht. Wenn wir nämlich die Entwicklung im Bereich des Mobilfunks in Betracht ziehen, ist es durchaus denkbar, dass auch in Sachen Hausanschluss früher oder später eine Funkverbindung die herkömmliche Verbindung über das Kupfer- oder Glasfaserkabel konkurrenzieren könnte. Aus dieser Sicht könnte der herkömmliche Festanschluss an Bedeutung verlieren. Die Bedeutung des klassischen Hausanschlusses nimmt ständig ab. Eine Änderung des FMG erschien aus diesen Gründen nicht so dringend.

5. Ein Hauptgrund für den Nichteintretensentscheid ist sicher die Angst vor dem Rückgang der Investitionsbereitschaft. Ein solcher Rückgang könnte für die Randregionen nachteilig sein. Eine allfällige Reduktion des Preises für den Anschluss könnte unter Umständen mit weniger Investitionsbereitschaft und einem Rückgang des Angebotes teuer erkauft werden. Heute sind die Kosten für den Festanschluss eigentlich politisch fixiert; sie sind durch den Bundesrat mit Fr. 25.25 pro Monat festgelegt worden und somit nicht dem Markt ausgesetzt. Im offenen Markt müsste dieser Preis sinken, und es könnte dann durchaus sein, dass ein Preisrückgang die Investitionsbereitschaft verkleinert und den Service public in den Randregionen negativ beeinflusst. Diese Befürchtungen aus der Sicht der Randregionen waren ein wichtiger Grund dafür, dass die Mehrheit der Kommission nicht auf die Vorlage eintreten wollte.

6. Beim letzten Punkt, bei den Auflagen betreffend Konsumentenschutz, war man sich in den groben Zügen einig. Die "Schindluderei" mit den überrissenen, teuren Mehrwertdienstnummern, den so genannten 0900-Nummern, ist ein grosses Ärgernis in der ganzen Bevölkerung. Diese werden in vielen Fällen versehentlich und unwissentlich in Anspruch genommen, was oft astronomisch hohe Telefonrechnungen zur Folge hat. Wenn eine Aufforderung kommt, einen bestimmten Fax an den Absender zurückzufaxen, damit man in Zukunft von derartigen Angeboten verschont bleibt, und das den stolzen Betrag von 99 Franken - 99 Franken! - kostet, dann ist das eine Machenschaft, die jenseits von gut und böse ist. Einer derartigen Abzockerei wie auch den lästigen Massenmails, dem so genannten Spamming, muss dringend der Riegel geschoben werden. Ob dies allerdings mit dem vorgeschlagenen revidierten Gesetz besser gelingt als mit der heutigen Gesetzgebung, ist für die Kommissionsmehrheit nicht so sicher.

Die Kommissionsminderheit, die für Eintreten gestimmt hat, teilt in vielen Bereichen die Sicht des Bundesrates. Ihr ist die Monopolstellung der Swisscom bei den Hausanschlüssen ganz besonders ein Dorn im Auge. Man möchte die heute recht komplizierten Beschwerdeverfahren vereinfachen und insbesondere die Entbündelung der letzten Meile im Gesetz festschreiben. Ausserdem ist die Kommissionsminderheit der Meinung, dass den Missbräuchen mit einem revidierten Gesetz besser der Kampf angesagt werden kann.

Die Rückweisungsanträge an den Bundesrat oder an die Kommission lagen der Kommission während den [PAGE 438] Beratungen nicht vor. Deshalb kann ich hier auch nicht im Detail darauf eingehen. So, wie sich die Sache seit unserer Kommissionssitzung jedoch entwickelt hat, und aufgrund der eingereichten Rückweisungsanträge könnte ich mir gut vorstellen, dass heute hier im Rat eine Mehrheit für Eintreten stimmt und dann eine Rückweisung zustande kommt. Die Rückweisung wird jedenfalls zwingend sein, denn wir haben in der Kommission das Geschäft ja noch gar nicht vorbereitet.

Im Namen der Kommissionsmehrheit habe ich Sie hier also darum zu bitten, nicht auf das Geschäft einzutreten, aber mit Blick auf die in der Zwischenzeit eingereichten Rückweisungsanträge könnte ich aus meiner persönlichen Sicht gut damit leben, wenn Eintreten und dann Rückweisung beschlossen würde.

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