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Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-18

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Ich habe - für den Fall, dass der Rat überhaupt Eintreten beschliesst - einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat gestellt. Was ist der Kerngedanke dieses Rückweisungsantrages? Wenn Sie den Gesetzentwurf lesen, stellen Sie fest, dass er eigentlich aus zwei wichtigen Teilen besteht:

Ein erster Teil dieser gesamten Revision betrifft die ganze Frage der Liberalisierung. Sie haben im Votum von Herrn Schwander gehört, welche Forderungen damit verbunden sind. Das wird eine politisch sehr brisante Auseinandersetzung geben. Wir haben über diese Fragen hier im Rat ja schon mehrfach diskutiert.

Ein zweiter Teil dieser Gesetzesrevision betrifft den Konsumentenschutz. Wer hier drin ist nicht täglich mit diesen Problemen konfrontiert: Probleme mit Spam, Probleme mit dieser ganzen Werbeflut, die da ungebeten auf unsere neuen elektronischen Kommunikationsmittel "herunterprasselt". Wir wissen alle, dass wir in diesem Bereich dringend, zwingend gewisse Anpassungen, gewisse Schutzbestimmungen brauchen. Wenn wir nichts unternehmen, wird das zur Folge haben, dass dieses ganze neue Kommunikationssystem abgewertet wird. Ich glaube, es kann auch in niemandes Interesse sein, dass es so weit kommt.

Wir sprechen hier über ganz kritische Fragestellungen und Weichenstellungen im Blick auf diese Zukunft. Fast jeden Tag erhalten Sie auch entsprechende Hinweise und Möglichkeiten, wie man diesen verschiedenen Spam-Problemen begegnen kann. Wir wissen, dass es hier neben der individuellen Vorsorge mit irgendwelchen Filtern, mit Opt-in- und Opt-out-Lösungen eben auch gesetzlicher Vorkehren bedarf. Der Gesetzentwurf enthält hier einige gute Ansätze, damit auch von der Gesetzgebungsseite her der Kampf gegen diesen Missbrauch - vor allem im Bereiche der elektronischen Kommunikation - aufgenommen werden kann.

Mein Antrag möchte deshalb, dass wir diese beiden Teile der Gesetzesrevision voneinander trennen, dass wir eine Vorlage A und eine Vorlage B machen, womit wir diese beiden Bereiche eben unabhängig voneinander diskutieren und entsprechend auch unabhängig voneinander zur Abstimmung bringen können. Es ist heute ja auch anzunehmen, dass diese Revision des Fernmeldegesetzes einen langen Weg vor sich hat, möglicherweise auch mit einem Referendum, mit einer Volksabstimmung. Ich möchte mit meinem Antrag verhindern, dass nicht auch der an sich unbestrittene Teil - der unbestritten notwendige Teil einer Verschärfung der Rechtsbestimmungen im Bereiche des Konsumentenschutzes - in diesen Strudel des langwierigen Gesetzgebungsprozesses kommt; ich möchte, dass wir den davon abtrennen.

Diese Aufteilung in eine Vorlage A und eine Vorlage B ist keineswegs unüblich. Wir haben das in verschiedenen Gesetzgebungsbereichen bereits durchexerziert; auch der Bundesrat hat diesen Weg in verschiedenen Gesetzgebungsbereichen von sich aus gewählt, indem er die Vorlage entsprechend aufgeteilt hat.

Sollten Sie Eintreten beschliessen, so bitte ich, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen, damit wir eine klar getrennte Meinungs- und Willensbildung zu diesen voneinander unabhängigen Teilen dieser FMG-Revision vornehmen können. Dies im Interesse der Bekämpfung dieses Missbrauchs im Bereich der elektronischen Kommunikation. Es ist dringend notwendig, dass wir hier gesetzgeberisch voranschreiten, aber wir dürfen das nicht abhängig machen von all diesen anderen Forderungen, die in einer starken politischen Kontroverse stecken und damit den ganzen Prozess wahrscheinlich sehr stark verzögern werden.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen.