Föhn Peter · Nationalrat · 2004-03-18
Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-18
Wortprotokoll
Nach Ablehnung unseres Rückweisungsantrages am Anfang der Debatte wurde das RTVG - mit mässigem Erfolg für ein liberales, zukunftsorientiertes Gesetz - nun fertig behandelt. Eine freie, ausgewogene Äusserung der Meinung und die ungehinderte Verbreitung derselben waren und sind weiterhin Ziel der SVP - dies mit einer freiheitlichen Medien- und Telekommunikationspolitik.
In der Schweiz ist die nationale Medienlandschaft nach wie vor von der SRG überbesetzt. Dann scheinen uns die ultimativ eingeforderten Gebühren zu hoch zu sein. Wegen dieser Gebühren wird die SRG weiterhin eine Monopolstellung einnehmen können. Für die SVP-Fraktion sind die im Rückweisungsantrag genannten Anliegen weder betreffend die Regelung der technischen Verbreitung im FMG noch betreffend die Definition des Leistungsauftrages befriedigend berücksichtigt worden, was schliesslich nach eingehender Diskussion in unserer Fraktion eine ablehnende Haltung zum RTVG hervorrief. Die mehrheitliche Ablehnung des RTVG durch unsere Fraktion soll ein Signal an den Ständerat dafür sein, dass dieses RTVG im Zweitrat noch nachgebessert werden muss.
Die relativ starke Minderheit in unserer Fraktion, die der Vorlage zustimmt, würdigt nebst der Verbesserung in Werbung und Behördeorganisation insbesondere das Gebührensplitting. Denn einige regionale und lokale Anbieter sind in Kürze auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen, um überleben zu können.
Die Meinungsäusserung spielt in der Eidgenossenschaft eine ganz zentrale Rolle. So wird die SVP-Fraktion das RTVG aus den vorgängig dargelegten Überlegungen und in der Überzeugung, dass es noch wesentlich verbessert werden kann, im Verhältnis von rund 1 zu 3 ablehnen.