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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-03-18

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Ich erinnere Sie an die Fakten: Wir haben im bisherigen, heute geltenden Recht eine bewährte Regelung bezüglich der Werbeverbote. Diese Regelung haben wir in unseren Beratungen vor zwei Wochen verlassen. Die bisherige Regelung bezüglich der Werbeverbote lautete generell: "Religiöse und politische Werbung ist verboten, ebenso Werbung für alkoholische Getränke und Tabak." Wir haben anstelle dieser bisher geltenden Regelung eine neue eingeführt, mit der wir sowohl politische wie religiöse Werbung und Werbung für Alkohol grundsätzlich zulassen wollen. Wir haben dann in einem späteren Artikel, bei den Bestimmungen zur SRG, für die SRG wieder bestimmte Einschränkungen vorgenommen. Das ist die Ausgangslage.

Ich beantrage Ihnen nun mit diesem Rückkommensantrag, auf diese Regelung zurückzukommen und es bei der bisherigen zu belassen. Warum?

1. Fernsehen und Radio sind genau jene Medien, die heute die Bevölkerung am meisten prägen, die heute eine ganz besondere Verantwortung haben für das, was sie transportieren, und für das, was unsere Gesellschaft vorgesetzt bekommt. Was über Bildschirm und Radio zu unserer Bevölkerung gelangt, sollte deshalb eine hohe Verträglichkeit mit den Zielen und Aufgaben unserer Gesellschaft haben und muss auf diese grundsätzlichen Ziele unserer Gesellschaft hin überprüft werden. Tut man dies, so zeigt sich, dass Alkohol, die Droge Nummer 1 in der Schweiz, mit ganz grossem Abstand die meisten sozialen Kosten verursacht und grosses menschliches Leid über Hunderttausende von Menschen in unserem Land bringt. Wir stellen auch fest, dass auf der einen Seite unser Staat, unsere Kantone und unsere Gemeinden viel Geld für die Prophylaxe gegen den Alkohol einsetzen, dass sich sehr viele Menschen in diesem Bereich bemühen. Da ist es unverständlich, wenn gegen diese übergeordneten Ziele des Gemeinwohls nachher gleichzeitig auf dem prägendsten Medium über die Werbung der Bevölkerung das Gegenteil verkündet wird.

2. Fernsehen und Radio wirken ganz besonders stark auf junge Menschen. Auch wenn sich Alkoholwerbung nicht an sie, sondern nur an Erwachsene richten dürfte, so weiss man doch ganz genau, dass Jugendliche ihre Vorbilder gerade in der Erwachsenenwelt suchen und ab dem frühen Abend weder Radio noch Fernsehen abstellen. Mit anderen Worten: Alkoholwerbung, auch in den von den Jungen stark gehörten Privatsendern und im Privatfernsehen, würde ihre verhängnisvolle Wirkung gerade unter den jungen Menschen, die wir schützen wollen, entfalten - gerade dort also, wo es heute einen negativen Trend zu Alkoholkonsum und Alkoholexzessen gibt.

Schliesslich haben religiöse Toleranz sowie Toleranz und Respekt gegenüber anderen politischen Auffassungen bisher zum Zusammenhalt unseres vielsprachigen und durch eine Mehrzahl von Kulturen geprägten Volks beigetragen. Dass bisher in den elektronischen Medien keine politische und keine religiöse Werbung zugelassen war, hat bestimmt zum ruhigen und einvernehmlichen Zusammenleben verschiedener Bekenntnisse und politischer Überzeugungen beigetragen. Dies sollten wir nicht durch eine Aufhebung der bisherigen, bewährten Regelung gefährden. Unser Land braucht weder aggressive Fernsehwerbung für irgendwelche vereinnahmende Sekten noch teure Radio- und Fernsehspots geldmächtiger Parteien.

Deshalb bitte ich Sie nochmals, auch im Hinblick auf die Gefährdung dieses Gesetzes durch ein allfälliges Referendum, auf die Bestimmung zurückzukommen und die bisherige, bewährte Regelung beizubehalten.