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Riklin Kathy · Nationalrat · 2004-03-18

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Ich spreche zum Nachforschungsverbot bzw. zum Nachforschungsrecht: Wir von der CVP-Fraktion hatten in der Kommissionsarbeit grosse Bedenken, den Versicherern das Nachforschungsrecht zuzugestehen. Für Versicherungen gemäss Sozialversicherungsrecht, bei beruflichen Vorsorgeeinrichtungen im obligatorischen und auch im überobligatorischen Bereich soll ein striktes Nachforschungsverbot gelten. Dies ist uns CVP-Vertreterinnen und -Vertretern sehr wichtig. Allgemein unbestritten ist auch, dass Versicherungen keine Gen-Tests verlangen dürfen.

Nun zu den Lebensversicherungen mit hohen Versicherungssummen und zu den freiwilligen Invaliditätsversicherungen mit einer Jahresrente von mehr als 40 000 Franken pro Jahr. Hier soll das Nachfragen nach erfolgten Gen-Tests möglich sein. Lebensversicherungen haben heute bereits die Möglichkeit, Nachforschungen bei den Versicherungsnehmern durchzuführen. Todesursachen von Vater oder Mutter, Krankheiten im Familienkreis, vorgenommene Operationen und längere Krankheiten können erfragt werden; ja, in einzelnen Fällen können sogar HIV-Tests verlangt werden. Bei diesen teuren Versicherungen sollen Auskünfte über allfällig gemachte Gen-Tests verlangt werden können.

Es geht hier um eine Symmetrie des Wissens zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Die Versicherungsanstalten fürchten, dass sich vorwiegend Personen versichern würden, die aufgrund ihrer Kenntnisse über ihre genetische Veranlagung wüssten, dass sie von der Versicherung in besonderer Weise profitieren würden. Man fürchtet anscheinend sogar einen Sekundärmarkt bei abgeschlossenen Lebensversicherungen, wie er bei HIV-Infizierten heute bereits gelegentlich bestehe.

Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung an die Versicherungswirtschaft: Warum kämpfen Sie nicht gegen diesen missbräuchlichen Versicherungshandel? Einen Ratschlag möchte ich aber allen mitgeben: Machen Sie nie einen Gen-Test! Was die Sicht der Versicherungen anbelangt, kann ich folgende Aussage eines Versicherers zitieren: Die Leute, die einen Gen-Test machen, sind selber schuld.

Wenn wir also in diesem eng begrenzten Bereich Nachforschungen zu Gen-Tests zulassen wollen, erwarten wir umso mehr, dass ein umfassender Datenschutz garantiert ist. Der Persönlichkeitsschutz hat absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.

Die CVP-Fraktion hat sich überzeugen lassen, dass der Vorschlag des Bundesrates sinnvoll ist; sie stimmt daher der Minderheit II zu.