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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-06-06

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-06-06

Wortprotokoll

Thematisch besteht natürlich ein innerer Zusammenhang zwischen der Staffelung und dem Entscheid des Ständerates, möglichst bald auf das Beitragsprimat umzuschwenken. Aber man kann der Staffelung durchaus eine eigene Bedeutung zumessen, wie das der Berichterstatter tut. Die Staffelung führt natürlich in Bezug auf die Auswirkungen zu einer gewissen Annäherung an das Beitragsprimat, und die Kosten eines künftigen Primatwechsels können damit schon etwas reduziert werden.

Der Bundesrat hat bekanntlich keinen Primatwechsel angestrebt und deshalb auf diese Staffelung verzichtet. Es trifft zu, dass - wie Herr Vollmer sagte - auch die Kassenkommission keinen Primatwechsel wollte. Ich persönlich hatte immer eine gewisse Sympathie für die Staffelung, doch in den Gesprächen mit den Verbänden haben diese eindeutig signalisiert, dass sie eine solche lieber nicht möchten; daran haben wir uns gehalten.

Eine Staffelung gibt natürlich einen gewissen administrativen Mehraufwand und - vor allem in der Übergangszeit - eine gewisse Benachteiligung einzelner Versichertenkategorien. Vor allem die Leute, die heute Mitte Vierzig sind, werden [PAGE 509] stärker belastet als ältere Jahrgänge. Dies müsste noch im Detail abgeklärt werden.

Sie haben dieser kurzen Diskussion entnommen, dass es eigentlich einen Zielkonflikt und zwei gegenläufige Effekte gibt: Mit der Staffelung können wir einerseits die jüngeren Jahrgänge entlasten. Das hat zur Folge, dass sie in der Zeit, in der sie für Kinder verantwortlich sind und noch keinen so hohen Lohn haben wie vielleicht später, nach Vierzig, etwas entlastet werden. Das ist aus familienpolitischer Sicht sicher vertretbar. Wenn Sie andererseits bei älteren Leuten zu hohe Beiträge haben, wird erstens deren Einkommen durch die eigenen Beiträge stärker gekürzt, und zweitens werden sie im Arbeitsmarkt gewissermassen benachteiligt. Deshalb müssen wir für eine Staffelung einen guten Mittelweg finden. Das ist auch der Grund dafür, dass der Bundesrat eine gemässigte Staffelung vorsehen würde, die er selbstverständlich mit der Kassenkommission und den Verbänden noch besprechen würde.

Aber richtig ist, dass Beiträge ohne Staffelung zu Solidaritäten führen - die man früher wollte, die aber heute eher umstritten sind -, indem die tieferen Einkommen die höheren Einkommen und vor allem die späteren Beförderungen sozusagen mitfinanzieren müssen. Auch da kann man dafür oder dagegen sein. Sie würden mit dieser Staffelung also den Übergang zum späteren Beitragsprimat etwas erleichtern. Das macht einen gewissen Sinn, auch aus den andern Gründen, die ich erwähnt habe. Deshalb könnte der Bundesrat mit der Staffelung leben, unter der Voraussetzung, dass er die Kompetenz hat, diese nicht allzu drastisch ausfallen zu lassen.