Lexipedia

Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2000-06-06

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-06

Wortprotokoll

Es handelt sich bei diesem Artikel um eine Art "Inkompetenz-Kompensations-Kompetenz" mit längerer Vorgeschichte. Mit der Einführung des Freizügigkeitsgesetzes hat der Bundesrat den Organisationen, die an die Kasse angeschlossen sind, das Versprechen abgegeben, dass er die daraus entstehenden Kosten übernehmen werde. Sie finden auf Seite 614 der Staatsrechnung 1999 die illustre Zusammensetzung der angeschlossenen Organisationen. Es handelt sich um 88 Organisationen; von der Inlandwollzentrale zu den Lehrmittelzentralen privater Organisationen, vom Generalsekretariat der FDP bis zur SRG und der Ruag Schweiz AG.

Der erforderliche Nachkredit ist dann bereits in der Finanzkommission aufgrund einer mangelnden gesetzlichen Grundlage hängen geblieben. Der Ständerat hat nun dem Drängen des Bundesrates nachgegeben und die Übernahme der Kosten aus dem Freizügigkeitsgesetz in diese Vorlage aufgenommen. Wir haben Ihnen in der ersten Lesung beantragt, durch Absatz 4 in Artikel 26 eine Härtefallklausel einzubauen, damit solchen Organisationen, die sich auf das Versprechen des Bundesrates verlassen haben und jetzt nicht in der Lage sind, dieser Zahlung nachzukommen, geholfen werden kann.

Dieser bleibt jetzt noch bestehen, und mit dem Beschluss des Ständerates haben wir jetzt den Fünfer und das Weggli.

Es geht hier um Kosten in der Höhe von 133 Millionen Franken, woran die Ruag Schweiz AG einen Anteil von 42 Millionen Franken aufweist. Damals war die Ruag Schweiz AG noch gar keine angeschlossene Organisation, sondern ist erst in der Zwischenzeit durch Ausgliederung und Verselbständigung in die Rubrik der angeschlossenen Organisationen aufgenommen worden. Die Ruag Schweiz AG ist ohnehin ungenügend mit Eigenmitteln ausgestattet, und wir können froh sein, wenn es mit dieser Finanzierung sein Bewenden hat. Allerdings steht eine entsprechende Refinanzierungsvorlage für die Ruag Schweiz AG in den Räten zur Diskussion. Für die SRG fallen Kosten von 45 Millionen Franken an, und ich kann es mir hier natürlich nicht verkneifen, mit einem kleinen Seitenblick auf die vom Sturm Lothar geschädigten Waldbesitzer auf die Rechtsgleichheit hinzuweisen.

Ein Problem besteht bezüglich der in der Zwischenzeit ausgetretenen Organisationen, die sich anderswo angeschlossen haben. In der Kommission gehen wir davon aus, dass jetzt damit für diese Organisationen kein Rückforderungsrecht geschaffen wurde. Nach Auskunft der Pensionskasse war das bei der Ausgliederung dieser Organisationen nie ein Thema.

Welches sind die Gründe dafür, dass die Mehrheit den Beschluss des Ständerates aufnehmen und ihm zustimmen will? Es geht einmal um die Erhaltung des Vertrauens in den Bundesrat, der 1995 diese Zusage an diese angeschlossenen Organisationen gemacht hat. Materiell ist natürlich festzuhalten, dass die Pensionskasse, die ja bis vor zwei Jahren keine eigene Performance entwickeln konnte, weil sie ihre Gelder beim Bund zu einem festen Zinssatz von in der Regel 4 Prozent und in Ausnahmefällen von 4,5 Prozent angelegt hatte, durch die besondere Ausgestaltung keine [PAGE 510] entsprechenden Eigenmittel schaffen konnte, um diese Finanzierung sicherzustellen. Dies im Gegensatz zu privaten Pensionskassen, die in der Lage waren, die Kosten des Freizügigkeitsgesetzes weitgehend aus den Reserven finanzieren zu können. Das sind die Gründe, weshalb die Mehrheit auf den Wunsch des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates eingetreten ist.

Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, deren Anträgen zu folgen; mein persönlicher Standpunkt dazu ist genügend bekannt.