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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-02

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-02

Wortprotokoll

Es gibt ja fünf verschiedene Möglichkeiten von kollektiven Kapitalanlagen. Eine davon sind eben die hier zur Diskussion stehenden Anlagefonds. Unter diesen fünf Möglichkeiten sind die Anlagefonds gleichzeitig diejenigen Fonds, bei denen die Überwachung heute eigentlich am stärksten ausgebaut ist. Hier ist man also am weitesten gegangen. Deshalb ist die Materie im Vergleich zu den anderen Kapitalanlageinstrumenten auch etwas komplexer.

Der Grund, weshalb nach dem Gutachten der Kommission Forstmoser eine Verzögerung entstanden ist, ist im Wesentlichen aber ein fiskalischer. Der Bundesrat wollte einfach sicher sein, welches die steuerlichen Auswirkungen dieser Revision des Anlagefondsgesetzes auf den Fiskus sind. Es hat sich schon gelohnt, hier noch einmal nachzufassen. Wir haben jetzt entsprechende Ergebnisse, und wir haben - das war, glaube ich, sogar meine erste Unterschrift unter ein Schriftstück als Bundesrat - am 14. Januar nun diese Revision in die Vernehmlassung geschickt. Sie ist jetzt also unterwegs.

Nun wissen wir natürlich nicht genau, wie diese Vernehmlassung herauskommt. Weil das so ist und weil der zeitliche Druck seitens der EU unbestritten ist - das haben Sie auch gesagt -, sind wir bereit, durch eine Verordnung punktuelle Anpassungen vorzunehmen. Diese Teilrevision der Verordnung ist jetzt in Vorbereitung. Ich möchte mich nicht auf ein Datum festlegen lassen, aber ich möchte Ihnen zusichern, dass wir diese Revision noch dieses Jahr umsetzen. Wir machen das so rasch als möglich, weil wir den internationalen Druck auf die ganze Anlagefonds-Gesetzgebung natürlich auch spüren. Daher sind wir daran interessiert, hier mit hohem zeitlichem Druck zu arbeiten.

Zur Frage der Staatsverträge: Es ist so, dass zwischen der Schweiz und Deutschland derzeit ohnehin gewisse Diskussionen in Bezug auf die Ausübung von Bankberufen im weitesten Sinne - sage ich jetzt mal - stattfinden. Da gibt es einige Dinge zu verhandeln, die derzeit traktandiert sind. Dazu gehört eben auch die Frage der Tätigkeit in Zusammenhang mit Anlagefonds. Das ist die spezifische Situation in Bezug auf Deutschland. Inwiefern sie sich auf andere Länder übertragen lässt, kann ich Ihnen nicht sagen. Da wäre jetzt einfach jede Antwort an den Haaren herbeigezogen. Aber ich kann Ihnen zusichern, dass ich mich der Problematik möglicher Staatsverträge mit anderen Ländern annehmen möchte.

Erwünscht ist diese Stossrichtung allerdings nicht. Ich möchte nicht, dass die Schweiz mit einem Netz von Staatsverträgen Dinge regeln muss, die wir mit der EU bilateral besser in den Griff bekommen. Der bilaterale Weg muss immer der erste Weg sein. Nur wenn es nicht anders geht, sollte man mit Staatsverträgen operieren. Deshalb ist das für mich eine Option, aber es ist nicht ein bevorzugter Weg.