Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-03-02
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-02
Wortprotokoll
Noch mehr als für die Antwort danke ich dem Bundesrat für seine Einsicht. Wenn man die Antwort des Bundesrates auf den Vorstoss liest, zeigt sich die Einsicht, dass man der benachteiligten schweizerischen Fondswirtschaft vor allem im Verhältnis zu den europäischen Nachbarn, vor allem zu Deutschland und zu den anderen EU-Staaten, helfen muss. Die schweizerische Fondswirtschaft hat Nachteile, vor allem, wenn sie ihre Produkte im nahen Ausland vertreiben will. Ich muss auch sagen, dass es etwas lange gedauert hat: zuerst der Expertenbericht Forstmoser, dann die Umsetzung, bis jetzt in diesen Tagen endlich eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt worden ist.
Es geht darum, in der Schweiz möglichst rasch genau dieselben unterschiedlichen Rechtsformen bei den kollektiven Anlagen zu ermöglichen wie im benachbarten Ausland. Es ist unumgänglich, Herr Bundesrat Merz, das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen so rasch wie möglich in Kraft zu setzen. Das ist eigentlich die Botschaft. Wir müssen vorwärts machen und dürfen keine Zeit mehr verlieren, wenn wir für die schweizerische Fondswirtschaft im Wettbewerb mit dem Ausland gleich lange Spiesse schaffen wollen - und darum geht es.
In seiner Antwort zur dritten Frage der Interpellation lässt der Bundesrat durchblicken - und das nährt in der Branche gewisse Hoffnungen -, dass er die Anlagefondsverordnung möglichst rasch, also bevor das Gesetz in Kraft tritt, ändern möchte, um die neuen Bestimmungen der EU-Produktelinie zu erreichen, um die schweizerische Situation anzupassen, damit schweizerische Fonds in Deutschland und in den anderen EU-Staaten im Hinblick auf den Vertrieb zumindest [PAGE 16] teilweise EU-kompatibel werden können, ohne dafür eben das Gesetz abwarten zu müssen. Es dauert ja noch eine bestimmte Zeit, bis das Gesetz in Kraft gesetzt werden kann.
Herr Bundesrat, jetzt stellt sich natürlich sofort die Frage - und da wartet nun die Bankenwelt auf Ihre Antwort -: Bis wann wird denn diese vorgezogene Änderung der Anlagefondsverordnung in Kraft gesetzt? Das möchte man natürlich jetzt wissen. Man weiss etwa, wann das Gesetz in Kraft tritt, aber man weiss jetzt natürlich nicht, wie es mit der Änderung der Anlagefondsverordnung weitergeht.
Ein weiterer Punkt in der Antwort, der eine Frage aufwirft, ist folgender: Im letzten Teil der Antwort steht, dass der Bundesrat erwägt, vor allem das Problem mit Deutschland mit einem Staatsvertrag zu lösen. Das ist also ein neuer Staatsvertrag mit Deutschland - hoffentlich ist er etwas weniger problematisch als der letzte. Da stellt sich natürlich sofort die Frage: Könnte man dies nicht auch auf andere Staaten ausdehnen, mit anderen Staaten solche Staatsverträge ins Auge fassen, welche der schweizerischen Fondswirtschaft den ungehinderten Zugang zur EU ermöglichen würden?
Man muss auf der anderen Seite auch sagen: Wir in der Schweiz lassen ja auch die EU-Fonds in einem schnellen und effizienten Verfahren zu. Deshalb ist es absolut gerechtfertigt, wenn die schweizerische Fondswirtschaft gleich lange Spiesse fordert, in einem Wort ausgedrückt: Reziprozität. Es stellt sich die Frage: Könnte man einen solchen Staatsvertrag mit Deutschland nicht forcieren und dies wenn möglich auch noch auf andere für die schweizerische Fondswirtschaft wichtige Fondsländer ausdehnen?
Diese zwei Fragen stellen sich somit nach der Lektüre der Antwort des Bundesrates:
1. Wann tritt die vorgezogene Änderung der Anlagefondsverordnung voraussichtlich in Kraft?
2. Wenn man schon einen Staatsvertrag mit Deutschland ins Auge fasst, könnte man dies nicht auch auf andere EU-Staaten ausdehnen?