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preparatory:AB 42114

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-02

Wortprotokoll

Die drei Referenten haben die drei Aspekte dieses Themas sehr schön aufgezeigt. Sie haben eigentlich auch dargelegt, weshalb es zwischen den beiden Anliegen Marty Dick und Brändli einerseits und dieser Motion andererseits keinen formalen Zusammenhang gibt, wie das Herr Wicki gesagt hat.

Herr Marty schneidet ein Thema an, das mich als Ostschweizer auch immer beschäftigt hat, nämlich die Frage: Welche Vertretungen haben wir in den Spitzenpositionen unserer Verwaltung? Wie sind wir auch in den ausserparlamentarischen Kommissionen - von diesen gibt es etwa 200 - vertreten? Es sind Hunderte von Mandaten zu vergeben. Wenn man das mathematisch anschaut, dann stellt man fest, dass z. B. die Ostschweiz in vielen ausserparlamentarischen Kommissionen verhältnismässig schwächer vertreten ist als andere Landesgegenden. Dasselbe trifft auch auf das Tessin zu.

Herr Brändli demgegenüber vertritt ein Anliegen, das nach meiner Auffassung eine permanente Herausforderung an uns ist, nämlich: Wie gehen wir in diesem Staat mit der sprachlichen Vielfalt und mit dem kulturellen Reichtum um? Für dieses Anliegen müssen wir alle jederzeit Verständnis haben. Das ist das, was die Willensnation Schweiz ausmacht, Herr Brändli. Da bin ich mit ihm absolut einverstanden, das ist die staatspolitische Dimension.

Aber - und das hat Herr Wicki mit Recht gesagt -: Lesen Sie den Text dieser Motion, diese ist an einem ganz anderen Ort zu Hause. Da geht es um eine rein statistische Frage. Der Bundesrat wird nämlich aufgefordert, eine Bundespersonalstatistik zu gestalten. Das ist es! Das kann man in einen Auftrag fassen, das kann man motionieren. Aber das Denken in sprachlicher Vielfalt und kulturellem Reichtum kann man nicht motionieren, Herr Brändli. Das muss in uns drin sein, das muss unsere Überzeugung zu diesem Staat sein.

Nun haben wir, nachdem dieser Vorstoss eingereicht worden ist, ja nicht einfach tatenlos zugeschaut, sondern es ist auch in der Statistik einiges gegangen. Es wurde schon gesagt: Es gibt eine Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Diese Weisung ist jetzt im Rahmen der neuen Personalpolitik - diese wiederum ist die Folge des neuen Bundespersonalgesetzes - eben überarbeitet worden. Die in der Motion geforderte statistische Unterscheidung von Übersetzern und Bundesangestellten erachten wir als wünschenswert, dem steht überhaupt nichts entgegen. Zum Teil ist diese Unterscheidung schon mit der Erfassung von Planstellen für Übersetzerinnen und Übersetzer auch auf einfache Weise möglich. Wir haben noch weitere Analysemöglichkeiten vorgesehen.

Dennoch, die statistischen Daten über das Bundespersonal sind heute aus dem elektronischen Personalinformationssystem, das Sie auch beschlossen haben, bereits abrufbar. Dieses ist seit dem Jahr 2001 in Betrieb, und es wird kontinuierlich ausgebaut. In jüngster Zeit ist wieder ein solcher Schritt vorgenommen worden.

Die Situation ist heute wie folgt: Am 19. Februar, dem letzten Tag, an dem ich mich mit diesem Thema befasst habe, war in der Bundesverwaltung die folgende Anzahl Personen im Bereich der Übersetzung tätig - damit komme ich auf das konkrete Problem, wie Herr Wicki gesagt hat, auf die Frage, wie viele Übersetzerinnen und Übersetzer es gibt -: Ich kann Ihnen sagen, es sind mit Muttersprache Französisch 157 Personen, es sind mit Muttersprache Italienisch 103 Personen, und es sind mit Muttersprache Deutsch 52 Personen, also total 312 Personen. Rätoromanische Übersetzungen - ich habe den Hinweis mit meinem rechten Ohr bereits gehört - werden in der Regel von der Bundeskanzlei bei der Staatskanzlei des Kantons Graubünden in Auftrag gegeben. Der Standesvertreter müsste vielleicht einmal in Chur nachprüfen, ob dann dort wieder Outsourcing betrieben wird oder ob man das dort selber macht.

Auch wenn der Motion vom Dezember 2001 noch nicht in allen Belangen entsprochen worden ist, ist es schon so: Wir wollen natürlich diese personalpolitische Priorität beibehalten, und wir wollen an diesem Thema auch weiterhin arbeiten, mit oder ohne Motion; dazu sind wir ohnehin verpflichtet. Ich teile deshalb die Auffassung Ihrer Kommission, dass diese Motion ohne weiteres abgelehnt werden kann. Sonst, finde ich, gäbe man dem Ganzen einen zu hohen Stellenwert. Aber ich verspreche Ihnen, dass das Anliegen kontinuierlich weiterverfolgt wird, auch ohne Motion.